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Brückenzeit

T
Tulpe
Apr 2019 bearbeitet

Hallo Leute, weiß jemand, wen man Brückenzeit Beantragt hat, in der Filiale weiterarbeitet, danach wieder in der gleichen Filiale auf Vollzeit gehen kann, oder ob ich in eine andere Filiale versetzt werden kann.

Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (6)

C
celestro

27.03.2019 um 10:03 Uhr

ich würde meinen, das man (sofern der Arbeitsvertrag es her gibt) ja generell in andere Filialen versetzt werden kann. Die Brückenteilzeit wird einen dafür vermutlich nicht schützen.

K
kratzbürste

27.03.2019 um 10:13 Uhr

Oder anders herum. Durch eine Vereinbarung über befristeter Teilzeit, ändern sich die übrigen Vertragsbestandteile nicht.

N
nicoline

27.03.2019 um 11:54 Uhr

Wenn denn die Filiale im AV festgeschrieben ist ..........?

C
CARON15

04.04.2019 um 01:58 Uhr

Bei dem Brückenteilzeitgesetz teilst du deinem AG schriftlich mit, was du gern verändert haben möchtest. Das heißt zum Beispiel : statt 38 Std die Woche nur noch 30 Std., nur Frühschicht von 6-12 und auch nur den für dich besten Standort des Arbeitsplatzes. Dann einigt ihr euch auf einer bestimmten Ebene und das wird in einem Vertrag für deinen festgelegten Zeitraum von 1-5 Jahren festgelegt

P
Pjöööng

04.04.2019 um 11:49 Uhr

Zitat (Caron15): "Bei dem Brückenteilzeitgesetz teilst du deinem AG schriftlich mit, was du gern verändert haben möchtest. Das heißt zum Beispiel : (...) den für dich besten Standort des Arbeitsplatzes."

Wo hast Du im Gesetz gefunden dass über die Arbeitszeit, deren Verteilung und die Dauer der Brückenteilzeit hinaus weitere Vertragsbestandteile geregelt werden?

C
CARON15

06.04.2019 um 09:11 Uhr

@ Pjöööng, als wir beim Seminar Arbeitsrecht waren, hat uns der Anwalt das neue Gesetz erklärt und er meinte, das man alle wichtigen und relevanten Punkte mit dem AG verhandeln kann. Mir bringt es ja nix, wenn ich eine kürzere Arbeitszeit vereinbare und dann werde ich an einen anderen Arbeitsort versetzt, der eine längere Fahrtzeit verlangt.

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