Erstellt am 13.08.2007 um 07:45 Uhr von Athene
"Alter Betriebsrat"
Jahresabschluß vom AG §108 Abs5 BetrVG für BR
§ 106BetrVG für WA
Erstellt am 13.08.2007 um 18:57 Uhr von Alter Betriebsrat
Prima verehrte Athene !
Alles schon gewußt aber der Gesamtbetriebsrat, will immer nur verschärfte Schreiben.
Wird wohl so bleiben wie es war.
Grüssle
Erstellt am 13.08.2007 um 21:13 Uhr von Lotte
Alter Betriebsrat,
muss man denn nicht Strafe zahlen und den Abschlussbericht nachreichen?
Erstellt am 13.08.2007 um 21:21 Uhr von Alter Betriebsrat
Natürlich Kollegin Lotte !
Die ist aber im Verhältnis so gering, das mann dieses gleich bei der Gewinnkalkulation mit einrechnen kann und den verschäfte Schreiben schreibende Gesamtbetriebsrat ist eh keine Gefahr. Das geht nun schon ziemlich lange und interessiert eigentlich keinen außer meine Wenigkeit.
Grüssle
Erstellt am 13.08.2007 um 21:24 Uhr von Lotte
Alter Betriebsrat,
lässt Du gerade Deinen Frust an uns aus?
Ich schreib Dir gerne einen Abschlussbericht ;-)
Meine Frage bezog sich eher auf das Nachreichen des Berichts, zahlen sie immer weiter Strafe?