Erstellt am 05.08.2007 um 20:55 Uhr von hans
Sollte, wenn vom Versorgungsamt der Bescheid kommt. Was der Arzt empfielt ist schnurz; und der Arzt kann keine Schwerbehinderung feststellen lassen, das muß der Betroffene schon selbst.
Sollte, weil wenn es später ausgenutzt werden sollte wegen Erleiterung am Arbeitsplatz etc. es zu einem Vertrauensbruch zwischen AN und ArG kommen kann. So kann der ArG sich darauf einstellen und gut ist. Das Wahrnehmen seiner Rechte kann kein Nachteil sein.... (612a BGB)
Erstellt am 05.08.2007 um 21:02 Uhr von pirat
Ahoi, Hans
genau das ist der richtige Zeitpunkt, wenn der Bescheid vom Versorgungsamt kommt.
Man(n) sollte immer online sein.