Erstellt am 24.07.2007 um 15:51 Uhr von unwissenderBR
@ nexment
Habt Ihr eine regelmäßige 5 Tage oder 6 Tage Woche?
Erstellt am 24.07.2007 um 15:51 Uhr von Rollie
Du könntest auch sagen, wenn eine Vollzeitkraft 6 Wochen Urlaub hat, hat auch die Teilzeitkraft 6 Wochen Urlaub im Jahr. Allerdings in Urlaubstagen eben auch nur anteilig, wie sie anteilig arbeitet.
Folglich kommt Deine Rechnung mit 18 Tagen hin, wenn bei Vollzeit von 30 Tagen ausgegangen wird und an 3 Arbeitstagen gearbeitet wird.
Ausgehend von einer 5 Tagewoche. Bei einer 6 Tagewoche wären es nur 15 Tage.
Erstellt am 24.07.2007 um 15:55 Uhr von unwissenderBR
@nexment
Entschuldigung, lesen muß man auch können.
Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Jahr : 260 (52 Wochen x 5 Tage) x 30 ergibt Anzahl Arbeitstage pro Jahr. Es dürfen dann aber auch nur 3 Tage pro Woche angerechnet werden. Also egal wie man rechnet, sie hat 6 Wochen Urlaub.
Erstellt am 24.07.2007 um 16:50 Uhr von Dudde
@1
Vielleicht hilft Dir das weiter.
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Mutterschutz_und_Elternzeit.jsp
Erstellt am 24.07.2007 um 19:49 Uhr von Kleine Hexe
ein bischen oT
aber:
Die Angestellte ist imho NICHT in Mutterschutz sondern in Elternzeit.
Das sind 2 völlig unterschiedliche Dinge.
Mutterschutz vor der Geburt: Die AN darf muß aber nicht arbeiten, Mutterschutz nach der Geburt: die AN darf nicht arbeiten.
Gerade Betriebsräte sollten sich doch an die genauen Begriffe halten.