!!! D r i n g e n d !!!: Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigten?
Hat eine Angestellte, die gerade im Mutterschutz ist und während dieser Zeit eine 20 Wochenstd.vertrag hat (an 2 festgelegten und an einem zusätzlichen 3. variablen Tag!) Anspruch auf 30 Tage Urlaub oder 50% davon oder noch komplizierter Anspruch auf 30 Tage x 3/5 = 18 Tage Urlaub??? Wer kann mir sicher und schnell und unkompliziert (ggf. mit Bezug auf Arbeitsrecht, Zitate/Quellen im Internet etc.) bitte helfen?
Vielen Dank für die Unterstützung
Nexment
Community-Antworten (5)
24.07.2007 um 17:51 Uhr
@ nexment Habt Ihr eine regelmäßige 5 Tage oder 6 Tage Woche?
24.07.2007 um 17:51 Uhr
Du könntest auch sagen, wenn eine Vollzeitkraft 6 Wochen Urlaub hat, hat auch die Teilzeitkraft 6 Wochen Urlaub im Jahr. Allerdings in Urlaubstagen eben auch nur anteilig, wie sie anteilig arbeitet.
Folglich kommt Deine Rechnung mit 18 Tagen hin, wenn bei Vollzeit von 30 Tagen ausgegangen wird und an 3 Arbeitstagen gearbeitet wird.
Ausgehend von einer 5 Tagewoche. Bei einer 6 Tagewoche wären es nur 15 Tage.
24.07.2007 um 17:55 Uhr
@nexment Entschuldigung, lesen muß man auch können. Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Jahr : 260 (52 Wochen x 5 Tage) x 30 ergibt Anzahl Arbeitstage pro Jahr. Es dürfen dann aber auch nur 3 Tage pro Woche angerechnet werden. Also egal wie man rechnet, sie hat 6 Wochen Urlaub.
24.07.2007 um 18:50 Uhr
@1
Vielleicht hilft Dir das weiter.
24.07.2007 um 21:49 Uhr
ein bischen oT
aber:
Die Angestellte ist imho NICHT in Mutterschutz sondern in Elternzeit. Das sind 2 völlig unterschiedliche Dinge.
Mutterschutz vor der Geburt: Die AN darf muß aber nicht arbeiten, Mutterschutz nach der Geburt: die AN darf nicht arbeiten.
Gerade Betriebsräte sollten sich doch an die genauen Begriffe halten.