W.A.F. LogoSeminare

Betriebsteilversammlung

L
Lofoten
Feb 2019 bearbeitet

Wir sind eine Firma die im im gesamten Stadtgebiet mit mehreren Standorten vertreten und verteilt ist. Insgesamt 16 Einrichtungen. Teilweise gibt es Einrichtungen die im Schichtbetrieb arbeiten und am WE. Unser AG will jetzt, dass wir die Betriebsteilversammlung an einem Tag am Standort A früh machen und an einem zweiten Standort B am Nachmittag. Wir machen aber immer Standort A an einem Wochentag und die zweite Teilversammlung am Standort B am selben Wochentag der anderen Woche und immer Nachmittags. Da müssen die Leute nicht aus den Frühdiensten raus und der Spätdienst kann auch noch teilnehmen. Aus unserer Sicht bestimmen wir wann und wo diese Versammlung stattfindet. Gibt es irgendwo Regeln, dass Teilversammlungen nicht so geteilt werden dürfen? Wir haben bisher nix gefunden. Außerdem können dann die KollegInnen wählen, an welchen Standort sie kommen, da es ja auch WE frei gibt und für manchen liegt im Frei der eine Standort besser als der, wenn man arbeitet oder umgedreht. Naja, ich hoffe Ihr versteht mein Dilemma und könnt helfen.

Vielen Dank und sonnige Grüße

37102

Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

19.02.2019 um 12:53 Uhr

Der BR legt die Termine fest. Es gehört zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem AG nach Möglichkeit Einvernehmen zu erzielen - wenn dies aber nicht möglich ist, entscheidet der BR. Mehr zum Thema: www.bzo-wissen.de

D
DummerHund

19.02.2019 um 23:30 Uhr

Auch ich habe mein Wissen beim BZO erlangt......Also kurz erklärt kann man es in § 42 BetrVG nachlesen.

Ihre Antwort