Erstellt am 20.06.2007 um 22:21 Uhr von Maclogic
@Schieru,
Die Geschäftsleitung ist im Betriebsrat vertreten?
Wie sind denn die da reingekommen?
Erstellt am 20.06.2007 um 22:30 Uhr von Miezi21
Die Gf hat im Betriebsrat doch gar nichts zu suchen!!!!
Erstellt am 20.06.2007 um 22:35 Uhr von JoK
Hallo Maclogic
Du schriebst:
> Die Geschäftsleitung ist im Betriebsrat vertreten?
> Wie sind denn die da reingekommen?
Evtl. ungluecklich formuliert und § 5 Abs. 1 BetrVG ist gleichwohl einschlaegig?
Der Rest erscheint der Anfrage von schieru erscheint mir nicht so ganz klar, da eine Teilnahme von Gewerkschaftsvertretern bei Betriebsratssitzungen ja nicht grundsaetzlich ausgeschlossen ist (§ 31 BetrVG) und die erforderliche Mehrheit ja offensichtlich gegeben war ;-)
Der "Ausschluss" rechtmaessig gewaehlter BRM aus Betriebsratssitzungen duerfte sicherlich erheblichen rechtlichen Bedenken begegnen - oder anders gesagt - rechtswidrig sein.
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 20.06.2007 um 22:39 Uhr von supermama
Die Geschäftsleitung ist im Betriebsrat vertreten?
das gibt es doch garnicht, leitende Angestellte dürfen nicht gewählt werden, geschweige denn sich aufstellen lassen. Was habt ihr denn für versager im Wahlvorstand gehabt. Die Wahl ist null und nichtig, es gibt kein Betriebsrat bei euch. Wenn der eine gleich ausgetreten ist, wer ist dann der nachrücker. Wieder einer von den Schlipsträgern? Im Gremium sollte man zusammen arbeiten.Auf einer Sitzung die Gespräche mit der Gewerkschaft beschließen. Der Geschäftsführer hat das Hausrecht, geht doch zu euerm Gewerkschaftvertreter hin, der muß doch ein Büro haben. Verbieten kann euer Chef euch es nicht sich Hilfe bei der Gewerkschaft zu holen.
Erstellt am 21.06.2007 um 08:10 Uhr von Biggy
Mama ganz so wie du es sagst ist es nicht. Zum einen kann jeder der in der Gewerkschaft und Betriebsratsmitglied ist ein Gespräch mit seinem zuständigen Gewerkschaftssdekretär führen ohne das Gremium zu informieren.
Zum anderen hat in diesem Fall der Geschäftsführer kein Hausrecht, denn er kann nicht verbieten dass ein Mitarbeiter der Gewerkschaft in den Betrieb kommt sobald in diesem Betrieb auch nur ein Mitglied dieser Gewerkschaft vertreten ist.
schieru was sind für dich Mitarbeiter der Geschäftsleitung?Kannst du das genauer erklären, denn nicht jeder der Vorgesetzter ist, ist auch ein leitender Angesteller!
Im übrigen würde ich als BRV mit diesen BRM ein Gespräch führen, und sie auf ihre Pflichten als BR aufmerksam machen.
Sollten diese zwei wirklich leitende AG sein hat euer Wahlvorstand versagt.