Urlaubsstundenanrechnung - wie?
Ich bin Betriebsrätin und habe bei einigen Kollegen im Dienstplan gesehen, dass Urlaubstag mit verschiedenen Stundenzahlen berechnet werden. Ist es nicht so, dass Urlaubstage alle mit der gleichen Stundenzahl berechnet werden müssen. ich hoffe, es weiß einer eine Antwort darauf. Im BAT finde ich keine Aussagen dazu, ebenso im Bundesurlaubsgesetz nichts. Elke
Community-Antworten (9)
22.05.2007 um 14:59 Uhr
hallo elkenay,
die urlaubsstunden richten sich nach dem arbeitsvertrag. teilzeitmitarbeiter bekommen entsprechend ihrer vertraglichen arbeitszeit den urlaub entsprechend vergütet. bei vollzeit entsprechend des manteltarifvertrages z.b. 40 stunden falls dies so im tarif geregelt wurde.
arbeiten teilzeitkräfte mehr als im arbeitsvertrag geregelt erfolgt hier aber keine anrechnung auf den urlaub.
gruß steini
22.05.2007 um 15:21 Uhr
Danke, aber ich weiss immer noch nicht ob jeder Tag mit der gleichen Stunderzahl hinterlegt werden muß.
22.05.2007 um 16:02 Uhr
für jeden mitarbeiter sind immer entsprechend seiner arbeitszeit (laut vertrag) an jedem urlaubstag die gleichen stunden zu berechnen. es kann nicht sein das einmal 5 stunden und ein andermal 6 stunden bezahlt werden, ausser es ist wie gesagt im arbeitsvertrag geregelt das der mitarbeiter am montag 4 stunden arbeitet und am dienstag 7 stunden. in diesem fall wird der urlaub am montag und dienstag auch mit den entsprechenden stunden berechnet. gruß steini
22.05.2007 um 16:06 Uhr
moin elke,
nicht jeder tag muß mit der gleichen stundenzahl hinterlegt werden. richtig wäre die stundenzahl so zu berechnen als wenn du gearbeitet hättest. das kann z.B. am freitag weniger sein als an den anderen tagen.
gruß spartacus
22.05.2007 um 16:12 Uhr
@ steini Doch es kann sein das unterschiedliche Stunden berechnet werden - wenn ich an einzelnen tagen z.b. wegen wechselschicht unterschiedlich arbeiten muß.
23.05.2007 um 05:09 Uhr
Moin elkenay, bei uns war es so, dass die prozentuale Arbeitszeit den Urlaubstagen zugrunde gelegt wurde. Beispiel: normaler Urlaub bei einer 100%-Stelle = 30 Tage á 8 Stunden. Bei einer 50%-Stelle waren das dann 30 Tage á 4 Stunden. So wurden alle Urlaubsstunden umgerechnet, damit jeder AN auf seine 30 Tage kam. Bei einer 40 Stundenkraft (im Monat) waren es dann 30 Tage á 1,6 Stunden usw...
LG chrisibes
30.05.2007 um 10:20 Uhr
@chrisibes Die Umrechnung von Urlaubstagen in Stunden ist unredlich und nicht im Sinne des BUrlG!
30.05.2007 um 12:19 Uhr
Kölner
Bitte umübersetzung ! Das Versteht keiner , fast keiner !
Obwohl du ja recht hast und ich das hier alles auch nicht Verstehe ??
Urlaubsstunden Tage weise ? Hallo Chef ich hätte gerne Morgen für 6,7 Std. Urlaub ?????? Ist bei einigen hier denn eigendlich Pausenzeit im Urlaub per BV geregelt ???
30.05.2007 um 12:25 Uhr
3 mal 3 macht neue fidi bum ihr wisst ja was ich meine