Guten Morgen,

ich hab eine kurze Frage.

Kann der Betriebsrat obwohl es keinen konkreten Fall im Betrieb gibt, lediglich einen von einem Bereichsleiter ausgesprochenene Verdacht, natürlich hinter vorgehaltener Hand ohne jeglichen Beweis, initiativ eine BV-Suchtmittelmissbrauch dem AG vorlegen?
Wie sieht es ohne "offensichtlich vorliegenden Grund" mit dem evtl. einsetzen eines Einigungsstellenverfahren aus?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Miriam