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BV-Suchtmittelmissbrauch

M
Miriam
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

ich hab eine kurze Frage.

Kann der Betriebsrat obwohl es keinen konkreten Fall im Betrieb gibt, lediglich einen von einem Bereichsleiter ausgesprochenene Verdacht, natürlich hinter vorgehaltener Hand ohne jeglichen Beweis, initiativ eine BV-Suchtmittelmissbrauch dem AG vorlegen? Wie sieht es ohne "offensichtlich vorliegenden Grund" mit dem evtl. einsetzen eines Einigungsstellenverfahren aus?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Miriam

7.535017

Community-Antworten (17)

P
peters

03.03.2007 um 12:23 Uhr

Gründet man eine Feuerwehr auch erst dann, wenn es schon brennt?

Es ist sehr sinnvoll, eine BV Suchtmittelmissbrauch abzuschließen, auch wenn noch kein konkreter Fall vorliegt. Wenn ein Betroffener schon tief in der Sucht steckt und man dann erst abwarten soll, bis eine BV erst verhandelt ist und dann auch gelebt wird, ist es für ihn vielleicht schon zu spät.

Dass man natürlich sehr vorsichtig sein muss, auf Grund eines "Verdachtes hinter vorgehaltener Hand" einen Stein ins Rollen zu bringen, versteht sich von selbst. Aber die BV ist ja nicht allein für den "Verdächtigten" bestimmt.

M
Miriam

03.03.2007 um 13:19 Uhr

Mir ist klar, dass man nicht erst eine Feuerwehr gründet, wenn es schon brennt.

In einem Einigungsstellenverfahren zu einer BV-Mobbing eines Betriebes unseres Unternehmens (vor ca. 2 Jahren) gab es, so die Einigungsstellenvorsitzende, keine Verpflichtung für den AG mit dem BR eine solche BV abzuschließen, sie sei vom BR nicht erzwingbar. Der Arbeitgeber hat sich damals auf GBR-Ebene zu einer "freiwilligen, sehr abgespeckten GBV" bereit erklärt.

Meine Frage zur BV/GBV Suchtmittelmissbrauch: Könnte das hier ähnlich sein?

L
Lotte

03.03.2007 um 13:43 Uhr

Miriam,

wie wäre es, wenn Ihr den §84 des SGB IX zu Rate ziehen würdet? Dann würde solch eine BV zum BEM und zur Prävention gehören.

M
Miriam

03.03.2007 um 14:13 Uhr

Hallo Lotte,

eine GBV-"betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement" haben wir gerade fertig entworfen und zur Verhandlung bei der GF. Unser Gesamtschwerbehindertenvertreter arbeitet derzeit auch mit uns (dem GBR) an einer Integrationsvereinbarung.

Ich wollte nur wissen ob eben genau dies BV-Suchtmitelmissbrauch erzwingbar ist.

Wie gesagt, bei Mobbing gabs Probleme...und Mobbing gibt es nun auch nicht selten in Betrieben.

M
Miriam

03.03.2007 um 15:36 Uhr

Danke schön :-)

H
Heini

04.03.2007 um 00:47 Uhr

Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat Möglichkeiten zum Umgang mit Drogen, Alkohol und Medikamenten Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Diese Vereinbarungen sind selbstverständlich auch erzwingbar.

B
Bastet

04.03.2007 um 10:45 Uhr

@ Heini,

ich glaube Miriam interessiert sich nicht mehr für dich.

Aber ich mich umso mehr.....

Herzliche Grüsse

K
Kölner

04.03.2007 um 10:49 Uhr

@Heini Wie immer: In der freien Rede unbrauchbar und Aussagen ohne Sinn!

M
Miriam

04.03.2007 um 14:13 Uhr

@ Heini,

danke für die Info. Allerdings würde ich die BV eher als eine freiwiliige BV einstufen. Ich halte eine solche BV/GBV dennoch für sehr sinnvoll und werde das Thema in jedenfall mit meinen Kollegen angehen.

Schauen wir mal wie der AG/GF reagieren. Sie sollten ja schließlich selber ein Interesse an einer solchen BV haben.

Übrigens Heini, ich interessiere mich durchaus ;-)

Viele Grüße

Miriam

H
Heini

04.03.2007 um 19:06 Uhr

Miriam, Habe hier noch etwas zum lesen:

Alkohol und andere Suchtprobleme im Betrieb Betriebsvereinbarungen — ein wirksames Mittel in der betrieblichen Suchtprävention?

8/98 ARBEITSRECHT IM BETRIEB

www.bund-verlag.de/aib/service/pdf/bv_suchtprobleme.pdf

B
Bastet

04.03.2007 um 19:22 Uhr

@ heini,

hallo---?

du, ich habe meine Telefonnummer verlohren, kannst du mir kurz deine kopieren?

W
Waschbär

04.03.2007 um 19:31 Uhr

Hallo, da wir grade vom Thma abkommem, ich würde so eine >wichtige< BV nicht grade "BV-Suchtmitelmissbrauch" nennen, kling zu negativ und wirkt abschreckend auf jemannden der sie liesst, ggf Positve Formulierung .

Bastet, wie gesagt , ich bin bereit ... oder kanst du dich nur an "schwächern" [soory leute] vergreifen ?

W
Waschbär

04.03.2007 um 20:14 Uhr

Heini , ich bin nachgrade, beunrühig wie gut du dich mit dem Tehma auskennst

M
Miriam

04.03.2007 um 20:27 Uhr

Hallo Waschbär,

ich denke wenn wir das Teil schreiben, wird uns bestimmt noch ein bessere Überschrift einfallen. Danke für den Tipp ;-)

Ich hab mal geschaut was Inhalt solcher BV´s (soliserv) ist. Bei einigen Sachen hab ich Magenschmerzen. Auf jedenfall ein interessantes Thema.

LG

Miriam

K
Kölner

04.03.2007 um 20:31 Uhr

@Miriam Je nachdem wie Ihr den Inhalt einer solchen BV gestaltet, kann sich ein AG auch als ein "besonders sozialer AG" bezeichnen. :-) An eine soziale Komponente im Betrieb und eine besondere moralische Verpflichtung ggü. den eigenen AN lassen sich einige AG sehr gerne erinnern.

M
Miriam

04.03.2007 um 20:43 Uhr

@Kölner

noch sozialer...lach. Wir sind doch schon sooozial in unserem Unternehmen.

Danke für den Tipp, Du hast völlig recht :-)

LG

W
Waschbär

06.03.2007 um 09:11 Uhr

Miriam,

Das mit den Magenschmerzen kann , ich "nachfühlen" .... Dachte schon das ich alleine mit der These da stehe .-)

Aber jede BV , kann vom BR , auf die jeweilige Firma, angepasst werden und was bei A. nicht geht könnte bei B. gut Funktionieren .

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