Erstellt am 03.03.2007 um 11:23 Uhr von peters
Gründet man eine Feuerwehr auch erst dann, wenn es schon brennt?
Es ist sehr sinnvoll, eine BV Suchtmittelmissbrauch abzuschließen, auch wenn noch kein konkreter Fall vorliegt. Wenn ein Betroffener schon tief in der Sucht steckt und man dann erst abwarten soll, bis eine BV erst verhandelt ist und dann auch gelebt wird, ist es für ihn vielleicht schon zu spät.
Dass man natürlich sehr vorsichtig sein muss, auf Grund eines "Verdachtes hinter vorgehaltener Hand" einen Stein ins Rollen zu bringen, versteht sich von selbst. Aber die BV ist ja nicht allein für den "Verdächtigten" bestimmt.
Erstellt am 03.03.2007 um 12:19 Uhr von Miriam
Mir ist klar, dass man nicht erst eine Feuerwehr gründet, wenn es schon brennt.
In einem Einigungsstellenverfahren zu einer BV-Mobbing eines Betriebes unseres Unternehmens (vor ca. 2 Jahren) gab es, so die Einigungsstellenvorsitzende, keine Verpflichtung für den AG mit dem BR eine solche BV abzuschließen, sie sei vom BR nicht erzwingbar. Der Arbeitgeber hat sich damals auf GBR-Ebene zu einer "freiwilligen, sehr abgespeckten GBV" bereit erklärt.
Meine Frage zur BV/GBV Suchtmittelmissbrauch: Könnte das hier ähnlich sein?
Erstellt am 03.03.2007 um 12:43 Uhr von Lotte
Miriam,
wie wäre es, wenn Ihr den §84 des SGB IX zu Rate ziehen würdet? Dann würde solch eine BV zum BEM und zur Prävention gehören.
Erstellt am 03.03.2007 um 13:13 Uhr von Miriam
Hallo Lotte,
eine GBV-"betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement" haben wir gerade fertig entworfen und zur Verhandlung bei der GF. Unser Gesamtschwerbehindertenvertreter arbeitet derzeit auch mit uns (dem GBR) an einer Integrationsvereinbarung.
Ich wollte nur wissen ob eben genau dies BV-Suchtmitelmissbrauch erzwingbar ist.
Wie gesagt, bei Mobbing gabs Probleme...und Mobbing gibt es nun auch nicht selten in Betrieben.
Erstellt am 03.03.2007 um 14:36 Uhr von Miriam
Erstellt am 03.03.2007 um 23:47 Uhr von Heini
Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat Möglichkeiten zum Umgang mit Drogen, Alkohol und Medikamenten Betriebsvereinbarungen abzuschließen.
Diese Vereinbarungen sind selbstverständlich auch erzwingbar.
Erstellt am 04.03.2007 um 09:45 Uhr von Bastet
@ Heini,
ich glaube Miriam interessiert sich nicht mehr für dich.
Aber ich mich umso mehr.....
Herzliche Grüsse
Erstellt am 04.03.2007 um 09:49 Uhr von Kölner
@Heini
Wie immer: In der freien Rede unbrauchbar und Aussagen ohne Sinn!
Erstellt am 04.03.2007 um 13:13 Uhr von Miriam
@ Heini,
danke für die Info. Allerdings würde ich die BV eher als eine freiwiliige BV einstufen.
Ich halte eine solche BV/GBV dennoch für sehr sinnvoll und werde das Thema in jedenfall mit meinen Kollegen angehen.
Schauen wir mal wie der AG/GF reagieren. Sie sollten ja schließlich selber ein Interesse an einer solchen BV haben.
Übrigens Heini, ich interessiere mich durchaus ;-)
Viele Grüße
Miriam
Erstellt am 04.03.2007 um 18:06 Uhr von Heini
Miriam,
Habe hier noch etwas zum lesen:
Alkohol und andere
Suchtprobleme im Betrieb
Betriebsvereinbarungen — ein wirksames Mittel in der
betrieblichen Suchtprävention?
8/98 ARBEITSRECHT IM BETRIEB
www.bund-verlag.de/aib/service/pdf/bv_suchtprobleme.pdf
Erstellt am 04.03.2007 um 18:22 Uhr von Bastet
@ heini,
hallo---?
du, ich habe meine Telefonnummer verlohren, kannst du mir kurz deine kopieren?
Erstellt am 04.03.2007 um 18:31 Uhr von waschbär
Hallo,
da wir grade vom Thma abkommem, ich würde so eine >wichtige< BV nicht grade "BV-Suchtmitelmissbrauch" nennen, kling zu negativ und wirkt abschreckend auf jemannden der sie liesst, ggf Positve Formulierung .
Bastet,
wie gesagt , ich bin bereit ... oder kanst du dich nur an "schwächern" [soory leute] vergreifen ?
Erstellt am 04.03.2007 um 19:14 Uhr von waschbär
Heini ,
ich bin nachgrade, beunrühig wie gut du dich mit dem Tehma auskennst
Erstellt am 04.03.2007 um 19:27 Uhr von Miriam
Hallo Waschbär,
ich denke wenn wir das Teil schreiben, wird uns bestimmt noch ein bessere Überschrift einfallen. Danke für den Tipp ;-)
Ich hab mal geschaut was Inhalt solcher BV´s (soliserv) ist. Bei einigen Sachen hab ich Magenschmerzen. Auf jedenfall ein interessantes Thema.
LG
Miriam
Erstellt am 04.03.2007 um 19:31 Uhr von Kölner
@Miriam
Je nachdem wie Ihr den Inhalt einer solchen BV gestaltet, kann sich ein AG auch als ein "besonders sozialer AG" bezeichnen. :-)
An eine soziale Komponente im Betrieb und eine besondere moralische Verpflichtung ggü. den eigenen AN lassen sich einige AG sehr gerne erinnern.
Erstellt am 04.03.2007 um 19:43 Uhr von Miriam
@Kölner
noch sozialer...lach. Wir sind doch schon sooozial in unserem Unternehmen.
Danke für den Tipp, Du hast völlig recht :-)
LG
Erstellt am 06.03.2007 um 08:11 Uhr von waschbär
Miriam,
Das mit den Magenschmerzen kann , ich "nachfühlen" .... Dachte schon das ich alleine mit der These da stehe .-)
Aber jede BV , kann vom BR , auf die jeweilige Firma, angepasst werden und was bei A. nicht geht könnte bei B. gut Funktionieren .