Unfallarzt vorschreibbar ?
Guten Morgen, die GL unserer Firma hat am schwarzen Brett bekannt gegeben, daß bei Arbeitsunfällen ein von der GL bestimmter Arzt (zwei zur Auswahl) aufgesucht werden muß. Der BR wurde dazu weder gehört, noch vorab informiert. Hat der Arbeitgeber tatsächlich das Recht, einen Unfallarzt zu bestimmen? Vielen Dank für Eure wertvolle Hilfe, Eure Shadow
Community-Antworten (13)
21.02.2007 um 10:47 Uhr
Hallo Shadow, bei Arbeitsunfällen muß der sogenannte D-Arzt aufgesucht werden. Diese sind anerkannt von den Berufsgenossenschaften und sollen im Betrieb bekannt gemacht werden.
21.02.2007 um 10:54 Uhr
@Shadow Man kann auch alles anzweifeln...
21.02.2007 um 14:28 Uhr
Also ich sehs zu recht...sofern beide D-Ärzte sind, müsste man aussuchen können
21.02.2007 um 16:15 Uhr
Noch gibt es so etwas wie "Freie Arztwahl"!!!
Und diese freie Arztwahl gilt auch für D-Ärzte! Der AG darf nicht vorschreiben, welcher D-Arzt von einem Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsunfalls aufzusuchen ist.
Es mag ev. zutreffen, dass vielleicht nur diese beiden benannten Ärzte in der näheren Umgebung die BG-Zulassung "D-Arzt" haben!
21.02.2007 um 19:40 Uhr
@Fayence Zweifel...Der AG MUSS sogar bestimmte D-Ärzte benennen! Die freie Arztwahl ist bei berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren stark eingeschränkt! SGB VII...?
21.02.2007 um 20:24 Uhr
Kölner,
auch das SGB VII schränkt die freie Arztwahl bezogen auf die D-Ärzte nicht ein!
Die Benennung des AGs von bestimmten D-Ärzten, entspricht doch letztendlich der Umsetzung des §10 Abs.1 ArSchG. Eine Verpflichtung für den AN, nur zwischen diesen benannten D-Ärzten auswählen zu dürfen, entsteht dadurch aber nicht! Da bin ich mir sicher. Selbst die BG darf keinen bestimmten D-Arzt vorschreiben.
Aber das ist doch wieder einmal eine Frage für uns Akira! ;-))
21.02.2007 um 20:38 Uhr
@Fayence Sie ist örtlich und berufsgenossenschaftlich eingeschränkt... ...also?
21.02.2007 um 21:13 Uhr
Kölner,
ich hatte die allgemeine "freie Arztwahl" bereits um 15.15 Uhr dahingehend eingeschränkt, dass sie sich im Fall eines Arbeitsunfalles nur auf D-Ärzte beziehen kann. Dein "...also" kann ich nicht ganz nachvollziehen.
P.S. Und wie sähe Deine Antwort aus, wenn es in der näheren Umgebung noch 3 weitere D-Ärzte gibt?
21.02.2007 um 21:58 Uhr
@Fayence ......kluge Frage :-))....man stelle sich vor, da wären 5 Unfallärzte in einer Straße,....da wäre dann aber Erklärungsnotstand beim AG,....ich denke auch: Freie Unfallarztwahl
22.02.2007 um 00:12 Uhr
Hallo welchen Doc man letzt endlich aufsucht ist schiet egal. Wenn der Verunfallte den Arzt gleich neben an aufsucht oder seinen Hausarzt ist es auch ok. Frage an: Shadow wurde denn auch das Unfallkrankenhaus genannt und der Augenarzt? Dann hat dein chef etwas vergessen. wenn du wissen willst ob Chefe die richtigen D-Ärzte genannt hat findest du dies über die Seite der BG raus. Postleitzahl eingeben und sie werden Dir genannt.
Durchgangsärzte
Jeder durch einen Arbeitsunfall Verletzte muss einem Arzt vorgestellt werden, sofern auf Grund von Art und Umfang der Verletzung eine ärztliche Versorgung notwendig erscheint. Wenn mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt) erfolgen. Dieser entscheidet, ob eine kassenärztliche Behandlung ausreicht oder ob eine berufsgenossenschaftliche Behandlung erforderlich ist. Außerdem entscheidet er darüber, ob der Verletzte ambulant oder stationär behandelt werden muss. Ein Durchgangsarzt muss Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit deutschem Diplom sein. Er muss niedergelassen oder an einem Krankenhaus tätig sein. Ferner muss er eine umfassende unfallmedizinische Ausbildung und besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Behandlung und Begutachtung von Unfallverletzten haben. Er muss schließlich über umfassende unfallmedizinische Erfahrungen verfügen und Einrichtungen besitzen, mit denen er den Anforderungen genügen kann.
Durchgangsärzte werden von den für ihre Niederlassungsorte zuständigen Landesverbänden der Berufsgenossenschaften bestellt. Eine solche Bestellung gilt für alle Unfallversicherungsträger. Die Bestellung zum Durchgangsarzt kann widerrufen werden. Für einen solchen Widerruf müssen wichtige Gründe vorliegen. Die Anschrift des nächsten Durchgangsarztes teilt der Unfallversicherungsträger den Unternehmern mit. Die Anschrift ist auf den vorgeschriebenen Aushängen zur Ersten Hilfe einzutragen. Im Internet steht eine Datenbank mit einer Liste der Durchgangsärzte frei zur Verfügung, in der nach dem nächsten Durchgangsarzt gesucht werden kann (Datenbank D-Arzt).
Dem Durchgangsarzt obliegen folgende Pflichten:
Der Arzt muss seine Tätigkeit persönlich ausüben. Der Arzt muss eine ständige unfallärztliche Bereitschaft gewährleisten, damit die Versorgung der Unfallverletzten jederzeit und sofort gesichert ist. Der Arzt muss die für die Unfallversicherungsträger erforderlichen Dokumentationsarbeiten und Begutachtungen rechtzeitig durchführen. Diese Tätigkeit setzt Kenntnisse auch der versicherungsrechtlichen Grundlagen voraus. Der Arzt ist verpflichtet, alle Unterlagen über das Durchgangsarztverfahren einschließlich Röntgenbilder mindestens 15 Jahre aufzubewahren. Der Arzt ist verpflichtet, erforderlichenfalls Erste-Hilfe-Unterricht zu erteilen. Der Arzt ist gehalten, sich ständig unfallmedizinisch fortzubilden. Hinsichtlich der weiteren Pflichten und Obliegenheiten eines Durchgangsarztes sei auf das Abkommen Ärzte/Berufsgenossenschaften, das die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherungsträger mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen haben, sowie auf die "Anleitung für den Durchgangsarzt" verwiesen. Der Durchgangsarzt ist verpflichtet, seine Einrichtungen auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung zu halten und entsprechenden allgemeinverbindlichen Anforderungen der Unfallversicherungsträger nachzukommen.
22.02.2007 um 00:19 Uhr
Akira,
kleine Mängelrüge! ;-))
Du hast die HNO-Ärzte bei entsprechend spezifischen Verletzungen vergessen...
22.02.2007 um 00:24 Uhr
Fayence Stimmt wie konnte ich nur Finn vergessen.
22.02.2007 um 08:10 Uhr
@Fayence Vielen Dank für Deine Antwort (en). Es gibt nämlich tatsächlich mehrere (4) Durchgangsärzte.
Danke auch an die anderen, die so nett waren zu helfen.
@ Kölner Gesunde Zweifel haben schon so manchen gerettet ;-)