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Jobprofile

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Pelikan1967
Dez 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, sind wir bei der Gestaltung von Jobprofilen in der Mitbestimmung?

Lieben Dank für eure Antworten

Gruß Bernd

37404

Community-Antworten (4)

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celestro

06.12.2018 um 16:37 Uhr

was genau verstehst Du unter Jobprofil ? Eine Beschreibung der Arbeiten, die ein MA erledigt ? Oder ein Profil, welches die MA über sich ausfüllen sollen und was vielleicht sogar online gestellt wird ?

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Pelikan1594

06.12.2018 um 16:45 Uhr

Das Erstere. Im Profil stehen die Aufgaben und Qualifizierung (Ausbildung)

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celestro

06.12.2018 um 16:57 Uhr

https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/allgemeine-beurteilungsgrundsaetze-und-die-stellenbeschreibung-377307

Ihr müßt unterrichtet werden. Mitbestimmung besteht aber eher nicht.

"Anders kann es sein, wenn die Stellenbeschreibung der Entgeltfindung dient. In diesem Fall besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/erstellung-und-einsatz-von-stellenbeschreibungen-4-einfuehrung-von-stellenbeschreibungen_idesk_PI42323_HI580028.html"

P
Pelikan1594

07.12.2018 um 12:39 Uhr

Vielen Dank für die Antwort :-)

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