Jobprofile
Hallo ihr Lieben, sind wir bei der Gestaltung von Jobprofilen in der Mitbestimmung?
Lieben Dank für eure Antworten
Gruß Bernd
Community-Antworten (4)
06.12.2018 um 16:37 Uhr
was genau verstehst Du unter Jobprofil ? Eine Beschreibung der Arbeiten, die ein MA erledigt ? Oder ein Profil, welches die MA über sich ausfüllen sollen und was vielleicht sogar online gestellt wird ?
06.12.2018 um 16:45 Uhr
Das Erstere. Im Profil stehen die Aufgaben und Qualifizierung (Ausbildung)
06.12.2018 um 16:57 Uhr
Ihr müßt unterrichtet werden. Mitbestimmung besteht aber eher nicht.
"Anders kann es sein, wenn die Stellenbeschreibung der Entgeltfindung dient. In diesem Fall besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
07.12.2018 um 12:39 Uhr
Vielen Dank für die Antwort :-)