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Personalvorgänge

S
spielemann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Betriebsrat hat 3 Freistellungen und auf diese Freistellungen verteilen sich 4 Personen. Jede Person hat einen Kollegenbereich für den sie zuständig ist. Einmal die Woche haben wir Gremiumssitzungen in der auch die Personalvorgänge entschieden werden. Nun die Frage Wer darf die Personalvorgänge unterschreiben, bis jetzt hatten wir es so gehandhabt, dass immer derjenige diese unterschriebne hat, der sie vorbereitet und vorgetragen hat. Jetzt heißt es, dass dies nur der Vorsitzende darf. Ist das so richti und wo kann ich das nachlesen? Grüsse Spielemann

4.50701

Community-Antworten (1)

F
Fayence

27.12.2006 um 19:02 Uhr

spielemann,

da es sich zweifelsfrei um die Vertretung der durch den BR gefassten Beschlüsse handelt, ist der §26 Abs.2 BetrVG doch mehr als einschlägig!

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