Betriebsratspflichten?
Müssen sich Betriebsratsmitglieder bei ihren Vorgesetzen abmelden, wenn sie an Sitzungen teilnehmen?
Community-Antworten (4)
20.10.2006 um 16:05 Uhr
Ja, sofern sie nicht freigestellt sind. Allerdings nicht nur für die Sitzungen
20.10.2006 um 19:33 Uhr
Ja sie müssen, so wie im Betrieb üblich.
20.10.2006 um 20:05 Uhr
Das Betriebsratsmitglied hat für erforderliche Betriebsratsarbeit Anspruch auf Arbeitsbefreiung.Der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es dazu nicht. Das Betriebsratsmitglied muss sich lediglich beim unmittelbaren Vorgesetzten abmelden, bevor es den Arbeitsplatz verlässt. Die Abmeldung kann in jeder Form erfolgen. Das Betriebsratsmitglied muss sich weder persönlich noch schriftlich beim Vorgesetzen abmelden. Laut Bundesarbeitsgericht reicht die Mitteilung des Betriebsratsmitglieds, dass es zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben den Arbeitsplatz verlässt. Des Weiteren sind Ort und voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben. Weitere Angaben über Anlass oder Art der Tätigkeit sind nicht erforderlich. Die Abmeldepflicht dem Arbeitgeber gegenüber hat nicht als Mittel der Kontrolle zu dienen, sondern hat vielmehr den Zweck, dem AG die Möglichkeit zu geben entsprechend die Abwesenheit zu organisieren um Störungen im Arbeitsablauf zu vermeiden.
23.10.2006 um 09:58 Uhr
Vielen Dank!
Gibt es bei den JAV-Wahlen ähnliche Pflichten? Muss der BR die Ausbildungsleiter informieren, wenn er die Azubis zu einer Info-Veranstaltung zur JAV-Wahl bittet? Welche Grundlage ist im Gesetz verarbeitet?