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Betriebsratspflichten?

A
alfalfa
Jan 2018 bearbeitet

Müssen sich Betriebsratsmitglieder bei ihren Vorgesetzen abmelden, wenn sie an Sitzungen teilnehmen?

4.22804

Community-Antworten (4)

V
Vienna

20.10.2006 um 16:05 Uhr

Ja, sofern sie nicht freigestellt sind. Allerdings nicht nur für die Sitzungen

L
Lola

20.10.2006 um 19:33 Uhr

Ja sie müssen, so wie im Betrieb üblich.

H
Heini

20.10.2006 um 20:05 Uhr

Das Betriebsratsmitglied hat für erforderliche Betriebsratsarbeit Anspruch auf Arbeitsbefreiung.Der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es dazu nicht. Das Betriebsratsmitglied muss sich lediglich beim unmittelbaren Vorgesetzten abmelden, bevor es den Arbeitsplatz verlässt. Die Abmeldung kann in jeder Form erfolgen. Das Betriebsratsmitglied muss sich weder persönlich noch schriftlich beim Vorgesetzen abmelden. Laut Bundesarbeitsgericht reicht die Mitteilung des Betriebsratsmitglieds, dass es zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben den Arbeitsplatz verlässt. Des Weiteren sind Ort und voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben. Weitere Angaben über Anlass oder Art der Tätigkeit sind nicht erforderlich. Die Abmeldepflicht dem Arbeitgeber gegenüber hat nicht als Mittel der Kontrolle zu dienen, sondern hat vielmehr den Zweck, dem AG die Möglichkeit zu geben entsprechend die Abwesenheit zu organisieren um Störungen im Arbeitsablauf zu vermeiden.

A
alfalfa

23.10.2006 um 09:58 Uhr

Vielen Dank!

Gibt es bei den JAV-Wahlen ähnliche Pflichten? Muss der BR die Ausbildungsleiter informieren, wenn er die Azubis zu einer Info-Veranstaltung zur JAV-Wahl bittet? Welche Grundlage ist im Gesetz verarbeitet?

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