Schichtausgleichszahlung?
hallo zusammen,
ich habe nur eine kurze, aber wichtige Frage:
ist durch den AG eine "Schichtausgleichszahlung" zu leisten, wenn aufgrund der BR - Tätigkeit die BR - Mitglieder nicht in Ihren normalen Schichtzeiten arbeiten, sondern zu den "büroüblichen" Zeiten?
Konkret ist es so: Wir sind ein 24 Std. Betrieb. einige Kollegen unseres Gremiums haben immer Spätschichten gearbeitet. Die BR - Tätigkeit ( BR-Sitzung, Freistellung, Arbeitsgruppen und Ausschüsse ) werden aber zu den büroüblichen Geschäftszeiten erledigt, um so besser die jeweiligen Ansprechpartner ( Geschäftsleitung, ... ) zu erreichen.
Nun verdienen diese Kollegen aber durch diese BR - Tätigkeit wesentlich weniger, da Ihnen die Schichtzulagen fehlen.
Gibt es hierfür eine Art "Ausgleichszahlung"? Und falls ja, wo ist diese geregelt?
Danke schon mal für Eure Hilfe
Talisman
Community-Antworten (2)
29.09.2006 um 16:08 Uhr
@talisman, lies dir mal den § 37, Abs. 3 BetrVG, am besten mit Kommentar durch.
01.10.2006 um 16:17 Uhr
BR-Mitglieder dürfen aufgrund ihres Amtes nicht schlechter (auch nicht besser) gestellt werden. Sie haben daher Anspruch auf eine Pauschale der durchschnittlichen Zuschläge, dies sie vor ihrem Amt regelmäßig erhalten haben. Ansonsten empfehlich auch § 37 mit Kommentar!