Erstellt am 28.09.2018 um 13:54 Uhr von celestro
spontan würde ich sagen, dürfte die Zeit zum Betanken des Firmenfahrzeugs als Arbeitszeit gelten und das Benzin auch auf jeden Fall zu bezahlen sein.
Erstellt am 28.09.2018 um 14:09 Uhr von guennik
wenn er uns die zeit beim tanken nicht bezahlen will wie kann ich dagegen vorgehen
Erstellt am 28.09.2018 um 14:13 Uhr von Pjöööng
Ich gehe davon aus das Ihr diese Fahrzeuge nur während der Arbeitszeit für geschäftliche Zwecke benutzen dürft. Eine Privatnutzung ist ausgeschlossen?
Dann ist das Tanken selbstverständlich im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers und von ihm enstprechend zu vergüten. Möchte er nicht dass Ihr die Fahrzeuge betankt, dann kann er sie Euch auch ausreichend betankt zur Verfügung stellen.
Ansonsten bleibt irgendwann einer mit leerem Tank stehen und wenn der Chef meckert bekommt er zu hören: "Ich konnte nicht tanken, ich musste ja arbeiten."
Erstellt am 28.09.2018 um 14:34 Uhr von rtjum
der mit den vielen ö's bringts auf den Punkt
Trockenfahren und Abschleppen lassen aber bitte wenn kein anderer im Auto ist
Erstellt am 28.09.2018 um 14:43 Uhr von celestro
"aber bitte wenn kein anderer im Auto ist"
Warum nur dann ?
Erstellt am 01.10.2018 um 08:42 Uhr von BRHamburg
Das funktioniert aber leider nur solange, wie auch alle Fahrer mit machen.
Erstellt am 13.10.2018 um 07:31 Uhr von *
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.