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Krankenrückführungsgespräche

J
Jens
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen sollen sog. "Krankenrückführungsgespräche" für Langzeitkranke durchgeführt werden. Inwieweit darf der AG diese durchführen? Wie ist das Mitbestimmungsrecht des BR geregel? Darf der Betriebsarzt hinzugezogen werden? Wer zählt zu dem Personenkreis "Langtzeiterkrankte" und welcher Zeitraum muß zugrunde gelegt werden?

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

07.08.2006 um 14:53 Uhr

Hallo Jens, die "neue" bzw. korrekte Begrifflichkeit lautet: Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement

Einen ganz guten Kurzüberblick zu dieser Thematik findest Du hier:

http://www.vdbw.de/bh/documentpool/wLeitfadenB.pdf

W
willi

07.08.2006 um 16:05 Uhr

Hallo Jens

Im SGB 9 § 84 (2) Prävention

steht sehr viel drin.

Gruß Willi

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