Krankenrückführungsgespräche
J
Jens
Jan 2018 bearbeitet
In unserem Unternehmen sollen sog. "Krankenrückführungsgespräche" für Langzeitkranke durchgeführt werden. Inwieweit darf der AG diese durchführen? Wie ist das Mitbestimmungsrecht des BR geregel? Darf der Betriebsarzt hinzugezogen werden? Wer zählt zu dem Personenkreis "Langtzeiterkrankte" und welcher Zeitraum muß zugrunde gelegt werden?
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Community-Antworten (2)
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Fayence
07.08.2006 um 14:53 Uhr
Hallo Jens, die "neue" bzw. korrekte Begrifflichkeit lautet: Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
Einen ganz guten Kurzüberblick zu dieser Thematik findest Du hier:
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willi
07.08.2006 um 16:05 Uhr
Hallo Jens
Im SGB 9 § 84 (2) Prävention
steht sehr viel drin.
Gruß Willi