Grundschulen
Problem: ein neu gewähltes Betriebsratsmitglied möchte eine Grundschulung nach 37,6 BetrVG besuchen, aber das Gremium lehnt das ab (so bescheuert es auch klingt: Arbeitgeber soll nicht finanziell belastet werden). Frage: kann das Mitglied seinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber individuell durchsetzen?
Community-Antworten (3)
13.08.2018 um 09:07 Uhr
Hallo Euer Gremium muss einen Beschluss über die Schulung fassen, diese dann beim AG einreichen und dann könnte es losgehen. Aber du schreibst ja, das das Gremium das nicht will, der Grund ist absolut dämlich. Frag deine Kollegen doch mal, ob sie dich künstlich dumm halten wollen, weil wenn du ordentliche BR Arbeit machen willst, musst du die Grundkenntnisse haben, einfach die Kollegen mit Worten überzeugen. Frag doch mal, wie es bei ihnen war, wenn sie auf Schulung waren. MfG Neci
13.08.2018 um 12:30 Uhr
§ 37 Abs.6 und 7 BetrVG werden also einfach ignoriert. Die Begründung des Gremiums ist Humbug und zeigt, die sollten auch auf Schulungen
13.08.2018 um 13:57 Uhr
Um auf die Frage von tante frieda zu antworten... Ja das BRM kann dies auch ohne Beschluss des Gremiums durchsetzen! Ein Fachanwalt und § 40 BetrVG helfen dabei.