Kostenbelastung des BR
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Kostenstellenbelastung des Betriebsrats. Nämlich inwieweit der Personalchef unsere Kostenstelle ohne vorherige Absprache mit uns einfach belasten kann und inwieweit der Betriebsrat selbsständig mit der Kosteneinteilung bezüglich Personalkosten, Utensiliene ect. umgehen darf, genauer kann er die Einsicht in das ihm zu Verfügung stehende Budget verlangen? Vielen Dank und einen sonnig, schönen Tag ... :-)
Community-Antworten (7)
11.07.2006 um 09:48 Uhr
Hallo Nenyah, nach dem § 40 BetrVG hat der AG alle Kosten zu tragen, die durch die Tätigkeiten des BR`s entstehen. Siehe auch die Kommentierung von Fitting oder Däubler dazu. Wenn euer BR mit dem AG ein Budget vereinbart habt, müssen trotzdem die Kosten, die das Budget übersteigen, von dem AG übernommen werden. Außerdem muß der BR natürlich Einsicht in das Budget bekommen.
11.07.2006 um 10:48 Uhr
Hallo pit,
erst einmal Dankeschön für Deine Antwort, doch wie ist das mit der Belastung, kann der AG die Kostenstelle einfach mit Kosten z.B. für einen Leihwagen für ein anderes BR-Mitglied belasten, ohne den Vorsitzenden mit über die dazukommenden Kosten zu informieren? Ich frage deshalb, weil wir auf einer Seite immer gesagt bekommen das wir zu teuer sind, und "hinter unserem Rücken" bekommen wir dann mit das spezielle BR-Mitglieder diverse Leihwagenkosten über unsere Kostenstelle mit abrechnen. Vielleicht sollte ich die Frage anders formulieren, inwieweit muß der AG uns über zusätzlich entstehende Kosten des BR informieren?
11.07.2006 um 11:16 Uhr
Meines Erachtens ist doch nichts schlimmes daran, wenn er durch den Betriebsrat entstandene Kosten auf dessen Kostenstelle belastet.
Ich würde mir auch keinen Kopf darüber machen, ob und durch was die Kostenstelle belastet wird. Ebenso würde ich die Standardaussagen, das der BR zu teuer ist, einfach ignorieren. Das ist häufig einfach nur eine Aussage, mit welcher der AG dem BR ein schlechtes Gewissen einzureden versucht.
Der AG kann natürlich eine Kostenstelle für den Betriebsrat einrichten, wenn er das zu brauchen glaubt, schlußendlich sind die entstehende Kosten aber Kosten, die zur Vertretungder Mitarbeiter entstehen und müßten eigentlich auch die Abteilungen umgelegt werden. Und da dürfte es nur einen geringen Anteil ausmachen.
11.07.2006 um 14:44 Uhr
Ich vermute eher aus dem zweiten Text von Nenyah, das der AG gerne Kosten, welche nicht BR- Natur sind, aber von BR- Mitgliedern durch ihre Arbeit entstehen, auf den BR umlegt. Sehe ich das richtig? Wenn nicht mal der Vorsitzende von dem Aufwand Kenntnis hat.
11.07.2006 um 18:32 Uhr
Aber selbst das würde ich für unerheblich halten.
Mir ist schon klar, worauf das hinaus laufen soll, der AG kleistert das Budget zu und argumentiert später damit, es sei leider erschöpft.
12.07.2006 um 11:15 Uhr
Guten Morgen,
...ja, Frank B. hat völlig Recht und ich finde es schon nicht in Ordnung so, weil schon Aussagen gefallen sind, das wir eine unserer Teamassistentinnen abgeben müßten, weil wir eben zu teuer sind... Liebe Grüße Nenyah
12.07.2006 um 12:06 Uhr
@Nenyah Tach. Grundsätzlich muss/darf ein AG die Kosten eines BR erfassen wie er es für richtig hält! Nimmt man es ganz genau, dann kann der AG sogar (intern) behaupten, dass ein Produkt mit bestehen eines BR teurer ist, als ohne einen selbigen.
Eine Kostenstelle für BR-Arbeit muss ja eine Gemeinkostenstelle sein, die ja auf alle Kostenstellen umgelegt wird. Das heisst, dass z.B. eine Kostenstelle Einkauf oder Lager auch einen Teil der Kosten des BR trägt. Das Produkt wird also auch - beim Verkauf - einen Teil der BR-Kosten einspielen müssen. Wie er die Kosten des BR aufbringt, ist wiederum das Problem des AG: Entweder er spart an anderer Stelle ein (warum nicht einen Teamassistenten?), oder er macht das Produkt teurer (was im Zeitalter des Polypol-Daseins schwieriger ist).
Bei allem darf er eins nicht machen: § 41 BetrVG (wie auch immer) anwenden, § 2 BetrVG ausser acht lassen, § 78 BetrVG ignorieren. Was die Veröffentlichung von Kosten des BR in der Belegschaft angeht, gilt das Benachteiligungsverbot. Als neueste Entscheidung könnte das LAG Niedersachsen 1 TaBV 64/03 dienen.
Übrigens: Ein funktionierender WA könnte hinsichtlich der Kostenstellen, der Aufteilung selbiger und vielleicht auch bzgl. solcher Äusserungen des AG "Licht in die Dunkelheit" bringen. ;-)
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