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Arbeitsverkürzung

D
Diermeier
Jul 2018 bearbeitet

Bin 55 Jahre und 50% Schwerbehindert arbeite wöchentlich minimum 46 Std möchte aus gesundheitliche gründe nur noch ca 38 Std arbeiten .Frage habe ich recht auf finanziellen ausgleich.

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Community-Antworten (2)

C
Challenger

23.07.2018 um 20:51 Uhr

Zitat : Frage habe ich recht auf finanziellen ausgleich.

Sicher kann Dir das Integrationsamt Deine Frage beantworten.

E
Erbsenzähler

24.07.2018 um 09:14 Uhr

Was ist bei euch die "normale" Arbeitszeit? Tariflich oder arbeitsvertraglich?

Gilt ein Tarifvertrag? Wenn ja, da gibt's oft Regelungen. Bei uns in der Chemie gibt es zum Beispiel für ältere Mitarbeiter eine bezahlte Arbeitszeitverkürzung zwischen 2,5 -3,5 Stunden.

Als schwerbehinderte Person kannst du auf schriftlichen Antrag von Überstunden befreit werden, aber es gibt keinen Ausgleich!

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