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Vetrauensarbeitszeit

D
DieterGA
Jul 2018 bearbeitet

Darf ein AG nur seinen Abteilungsleitern eine Vertrauensarbeitszeit gewähren alle anderen Angestellten müssen sich durch elektronischer Stempeluhr an und abmelden

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Community-Antworten (4)

E
Erbsenzähler

23.07.2018 um 16:21 Uhr

Betriebsrat vorhanden? Wenn ja, es unterliegt der Mitbestimmung. Wenn nein, kann er kraft Direktionsrecht machen.

Bei müssen die produzierenden Abteilungen auch stempeln. Die anderen Abteilungen haben Vertrauensarbeitszeit.

K
kratzbürste

23.07.2018 um 19:28 Uhr

Die armen Schweine - setzt euch dafür ein, dass auch die wieder stechen müssen. Der BR braucht doch die Zeiten ohnehin. Schon wegen § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG

B
betriebsratten

23.07.2018 um 20:04 Uhr

Also irgendwie kommt das Niveau dieses Forums auf der anderen Seite der Erde wirder an...so unterirdisch. Sind die ABteilungsleiter zumindest deklariert als ltd. ANgestellte? Dann geht das. Ansonsten MUSS der Betrieb irgendwie bei allen nicht-leitenden die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes dokumentieren...

T
takkus

24.07.2018 um 10:16 Uhr

"Ansonsten MUSS der Betrieb irgendwie bei allen nicht-leitenden die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes dokumentieren... "- und das geht auch ohne elektronische Zeiterfassung. Das jeder Abteilungsleiter leitender Angestellter ist, wage ich (wie auch schon Andere hier im Forum) auch diesmal wieder zu bezweifeln. Bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen ist der BR mit im Boot. Von "betriebsratten" hätte ich gern mal seinen einleitenden Satz näher erläutert.

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