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Wiedereingliderung

S
Sommer2018
Jul 2018 bearbeitet

Nach 7 Wochen krank, hab ich zu erst 3 Wochen Wiedereingliederung genehmigt , dann hab ich 1 Woche Urlaub ( der schon lange geplant und von AG genehmigt ist ) Darf ich dann nach diese Urlaub weiter Wiedereingliederung beantragen ?

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Community-Antworten (2)

G
ganther

11.07.2018 um 11:47 Uhr

es gibt nichts was dem entgegensteht. Ob es sinnvoll ist musst du (ggf. zusammen mit dem Arzt) entscheiden...

I
ickederdicke

11.07.2018 um 13:26 Uhr

Haufe bringt es auf den Punkt: Ebenso wie die Hauptleistungspflichten ruhen, ist auch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Wiedereingliederung nicht erfüllbar, da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mangels bestehender Arbeitspflicht nicht von dieser befreien kann. Eine Weiterführung der Wiedereingliederung ist i.d.R. nach Urlaubsunterbrechung daher auch nicht möglich .

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