Für eine einzelne Station im Krankenhaus sind Verfügungsdienste von der Pflegedirektion angeordnet worden. Verfügungsdienste sieht der aktuelle Tarifvertrag nicht vor. Der Betriebsrat hatte diesem Arbeitszeitmodell zugestimmt. Er konnte also von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen.
Er begründete seine Zustimmung damit, dass die Bezahlung lt. Tarifvertrag erfolgt und der Arbeitgeber laut Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag berechtigt ist, Arbeitszeitmodelle einzuführen.Eine schriftliche Betriebsvereinbarung gibt es nicht.
Im Rückblick und in Anbetracht der Tatsache, dass die Mitarbeiter, die es betrifft, Beschwerde eingereicht hatten und die Gewerkschaft verdi sowohl Bedenken hinsichtlich der korrekten Entlohnung als auch das Modell als Rufbereitschaft sieht, welche an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, ist nun die Frage, ob der Betriebsrat die Möglichkeit hat, seine Zustimmung zurückzunehmen? Hat der Betriebsrat überhaupt korrekt gehandelt? Wie könnte jetzt ein richtiger Weg des Umgangs mit diesem Problem aussehen?
Danke!