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Verfügungsdienst

T
T5XLmeri
Jul 2018 bearbeitet

Für eine einzelne Station im Krankenhaus sind Verfügungsdienste von der Pflegedirektion angeordnet worden. Verfügungsdienste sieht der aktuelle Tarifvertrag nicht vor. Der Betriebsrat hatte diesem Arbeitszeitmodell zugestimmt. Er konnte also von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen. Er begründete seine Zustimmung damit, dass die Bezahlung lt. Tarifvertrag erfolgt und der Arbeitgeber laut Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag berechtigt ist, Arbeitszeitmodelle einzuführen.Eine schriftliche Betriebsvereinbarung gibt es nicht. Im Rückblick und in Anbetracht der Tatsache, dass die Mitarbeiter, die es betrifft, Beschwerde eingereicht hatten und die Gewerkschaft verdi sowohl Bedenken hinsichtlich der korrekten Entlohnung als auch das Modell als Rufbereitschaft sieht, welche an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, ist nun die Frage, ob der Betriebsrat die Möglichkeit hat, seine Zustimmung zurückzunehmen? Hat der Betriebsrat überhaupt korrekt gehandelt? Wie könnte jetzt ein richtiger Weg des Umgangs mit diesem Problem aussehen? Danke!

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Community-Antworten (8)

C
Challenger

09.07.2018 um 21:37 Uhr

Zitat : Der Betriebsrat hatte diesem Arbeitszeitmodell zugestimmt.

Für welchen Zeitraum gilt das Arbeitszeitmodell denn ?

N
nicoline

09.07.2018 um 21:37 Uhr

Verfügungsdienste sieht der aktuelle Tarifvertrag nicht vor. Und genau aus dem Grund darf der AG diesen Dienst auch nicht einführen. Es gibt dazu ein Urteil, ich finde es bloß leider nicht mehr. ;-((

Der Betriebsrat hatte diesem Arbeitszeitmodell zugestimmt. Er konnte also von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen. Na, wer solch einen Feind hat, braucht keine anderen Feinde mehr.

dass die Bezahlung lt. Tarifvertrag erfolgt Wie kann die Bezahlung laut TV erfolgen, wenn dieser Dienst im TV gar icht enthalten ist??? Welcher TV wird angewendet?

Beschwerde eingereicht hatten Bei wem oder wo?

als auch das Modell als Rufbereitschaft sieht, welche an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist Richtig, das ist Rufbereitschaft, denn der AN hält sich bereit zur Arbeitsaufnahme.

ob der Betriebsrat die Möglichkeit hat, seine Zustimmung zurückzunehmen? Nö, zugestimmt ist zugestimmt.

Wie könnte jetzt ein richtiger Weg des Umgangs mit diesem Problem aussehen? Da bleiben nur Gespräche mit dem AG oder die individuelle Klage eines Betroffenen gegen diesen Dienst. Evtl. weiß ver.di etwas über das Urteil.

*Hat der Betriebsrat überhaupt korrekt gehandelt? * Nach meiner Auffassung nicht

K
kratzbürste

09.07.2018 um 21:50 Uhr

Der BR war hier wohl zu blauäugig. Er hätte eine Betriebsvereinbarung abschließen müssen, die die Details regelt.

Aber wenn ver.di schon im Boot ist, bittet ggf um Rechtsvertretung.

T
T5XLmeri

10.07.2018 um 11:21 Uhr

@challenger Die Pflegedirektion lehnte eine Testphase ab und kommuniziert, dass das Modell zeitlich unbefristet ist. Der Betriebsrat kommunizierte eine dreimonatige Testphase, kümmerte sich aber nicht darum, nach 3 Monaten ggf. zu evaluieren.

T
T5

10.07.2018 um 12:22 Uhr

@nicoline Es gilt der Konzerntarifvertrag. Eine Beschwerde gemäß §84 und §85 BetrVG wurde von der betroffenen Abteilung an die Pflegedienstleitung und den Betriebsrat gesandt.

Kann die betroffene Abteilung erneut Beschwerde beim Betriebsrat einlegen oder auf eine Prüfung des Modells bestehen, wenn der Betriebsrat schriftlich bestätigt hatte, dass er von einer 3monatigen Testphase ausgeht? Hat der Betriebsrat jetzt tatsächlich keine Möglichkeit mehr, auf diese Umsetzung der Verfügungsdienste Einfluss zu nehmen- außer mit der GF darüber zu reden?

N
nicoline

10.07.2018 um 12:29 Uhr

@T5XLmeri Die Pflegedirektion lehnte eine Testphase ab und kommuniziert, dass das Modell zeitlich unbefristet ist. Wenn der BR dem Arbeitszeitmodell für 3 Monate zugestimmt hat, kann die PDLnicht einfach sagen, sie lehnt eine Testphase ab. Dazu müsste sie vor die Einigungsstelle gehen.

Der Betriebsrat kommunizierte eine dreimonatige Testphase Was bedeutet das? Hat der BR einen solchen Beschluss gefasst oder war es nur ein kommunizierter Wunsch?

kümmerte sich aber nicht darum, nach 3 Monaten ggf. zu evaluieren. Wie gesagt, wer so einen Feind hat ..........

Magst du meine Fragen noch beantworten?

N
nicoline

10.07.2018 um 12:55 Uhr

uuups, da haben sich Antworten überschnitten. *Eine Beschwerde gemäß § 84 § 85 * Die Beschwerde nach § 84 geht an den Arbeitgeber. Die PDList ja nicht euer AG. Es wird doch sicher eine/n GF in eurer Klinik geben. Der/die wäre Ansprechpartner/in. Nach § 85 geht an den BR. Und der hat also diese Beschwerde ganz offiziell als nicht berechtigt erachtet?

Kann die betroffene Abteilung erneut Beschwerde beim Betriebsrat einlegen Kann man machen, wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach nichts nützen, so wie du die Haltung des BR geschildert hast.

wenn der Betriebsrat schriftlich bestätigt hatte, dass er von einer 3monatigen Testphase ausgeht? Der BR muss einen Beschluß zu den 3 Monaten Testphase gefasst haben. "Davon ausgehen" nützt nichts!

Hat der Betriebsrat jetzt tatsächlich keine Möglichkeit mehr, auf diese Umsetzung der Verfügungsdienste Einfluss zu nehmen- außer mit der GF darüber zu reden? Wenn der BR dem AZM nur unter der Bedingung eines dreimonatigen Testlaufs zugestimmt hat, kann er die PDL auffordern, diesen Zeitraum einzuhalten und androhen, bei Nichteinhaltung den Rechtsweg zu beschreiten. Verhindern kann man die Einführung des Dienstes wohl nicht mehr. Wenn ein Betroffener Mitglied bei ver.di ist, soll der oder die sich doch mal beraten lassen.

C
Challenger

10.07.2018 um 18:10 Uhr

Zitat T5XLmeri : Der Betriebsrat kommunizierte eine dreimonatige Testphase,......

Hat der Betriebsrat gegenüber dem AG schriftlich bestätigt, dass seine Zustimmung nur für eine 3monatige Testphase gilt ?

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