Erstellt am 09.07.2018 um 19:37 Uhr von Challenger
Zitat : Der Betriebsrat hatte diesem Arbeitszeitmodell zugestimmt.
Für welchen Zeitraum gilt das Arbeitszeitmodell denn ?
Erstellt am 09.07.2018 um 19:37 Uhr von nicoline
*Verfügungsdienste sieht der aktuelle Tarifvertrag nicht vor.*
Und genau aus dem Grund darf der AG diesen Dienst auch nicht einführen. Es gibt dazu ein Urteil, ich finde es bloß leider nicht mehr. ;-((
*Der Betriebsrat hatte diesem Arbeitszeitmodell zugestimmt. Er konnte also von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen.*
Na, wer solch einen Feind hat, braucht keine anderen Feinde mehr.
*dass die Bezahlung lt. Tarifvertrag erfolgt*
Wie kann die Bezahlung laut TV erfolgen, wenn dieser Dienst im TV gar icht enthalten ist??? Welcher TV wird angewendet?
*Beschwerde eingereicht hatten*
Bei wem oder wo?
*als auch das Modell als Rufbereitschaft sieht, welche an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist*
Richtig, das ist Rufbereitschaft, denn der AN hält sich bereit zur Arbeitsaufnahme.
*ob der Betriebsrat die Möglichkeit hat, seine Zustimmung zurückzunehmen?*
Nö, zugestimmt ist zugestimmt.
*Wie könnte jetzt ein richtiger Weg des Umgangs mit diesem Problem aussehen?*
Da bleiben nur Gespräche mit dem AG oder die individuelle Klage eines Betroffenen gegen diesen Dienst. Evtl. weiß ver.di etwas über das Urteil.
*Hat der Betriebsrat überhaupt korrekt gehandelt? *
Nach meiner Auffassung nicht
Erstellt am 09.07.2018 um 19:50 Uhr von kratzbürste
Der BR war hier wohl zu blauäugig. Er hätte eine Betriebsvereinbarung abschließen müssen, die die Details regelt.
Aber wenn ver.di schon im Boot ist, bittet ggf um Rechtsvertretung.
Erstellt am 10.07.2018 um 09:21 Uhr von T5XLmeri
@challenger
Die Pflegedirektion lehnte eine Testphase ab und kommuniziert, dass das Modell zeitlich unbefristet ist. Der Betriebsrat kommunizierte eine dreimonatige Testphase, kümmerte sich aber nicht darum, nach 3 Monaten ggf. zu evaluieren.
Erstellt am 10.07.2018 um 10:22 Uhr von T5
@nicoline
Es gilt der Konzerntarifvertrag.
Eine Beschwerde gemäß §84 und §85 BetrVG wurde von der betroffenen Abteilung an die Pflegedienstleitung und den Betriebsrat gesandt.
Kann die betroffene Abteilung erneut Beschwerde beim Betriebsrat einlegen oder auf eine Prüfung des Modells bestehen, wenn der Betriebsrat schriftlich bestätigt hatte, dass er von einer 3monatigen Testphase ausgeht?
Hat der Betriebsrat jetzt tatsächlich keine Möglichkeit mehr, auf diese Umsetzung der Verfügungsdienste Einfluss zu nehmen- außer mit der GF darüber zu reden?
Erstellt am 10.07.2018 um 10:29 Uhr von nicoline
@T5XLmeri
*Die Pflegedirektion lehnte eine Testphase ab und kommuniziert, dass das Modell zeitlich unbefristet ist.*
Wenn der BR dem Arbeitszeitmodell für 3 Monate zugestimmt hat, kann die PDLnicht einfach sagen, sie lehnt eine Testphase ab. Dazu müsste sie vor die Einigungsstelle gehen.
*Der Betriebsrat kommunizierte eine dreimonatige Testphase*
Was bedeutet das? Hat der BR einen solchen Beschluss gefasst oder war es nur ein kommunizierter Wunsch?
*kümmerte sich aber nicht darum, nach 3 Monaten ggf. zu evaluieren.*
Wie gesagt, wer so einen Feind hat ..........
Magst du meine Fragen noch beantworten?
Erstellt am 10.07.2018 um 10:55 Uhr von nicoline
uuups, da haben sich Antworten überschnitten.
*Eine Beschwerde gemäß § 84 § 85 *
Die Beschwerde nach § 84 geht ***an den Arbeitgeber***. Die PDList ja nicht euer AG. Es wird doch sicher eine/n GF in eurer Klinik geben. Der/die wäre Ansprechpartner/in.
Nach § 85 geht an den BR. Und der hat also diese Beschwerde ganz offiziell als nicht berechtigt erachtet?
*Kann die betroffene Abteilung erneut Beschwerde beim Betriebsrat einlegen*
Kann man machen, wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach nichts nützen, so wie du die Haltung des BR geschildert hast.
*wenn der Betriebsrat schriftlich bestätigt hatte, dass er von einer 3monatigen Testphase ausgeht?*
Der BR muss einen Beschluß zu den 3 Monaten Testphase gefasst haben. "Davon ausgehen" nützt nichts!
*Hat der Betriebsrat jetzt tatsächlich keine Möglichkeit mehr, auf diese Umsetzung der Verfügungsdienste Einfluss zu nehmen- außer mit der GF darüber zu reden?*
Wenn der BR dem AZM nur unter der Bedingung eines dreimonatigen Testlaufs zugestimmt hat, kann er die PDL auffordern, diesen Zeitraum einzuhalten und androhen, bei Nichteinhaltung den Rechtsweg zu beschreiten. Verhindern kann man die Einführung des Dienstes wohl nicht mehr. Wenn ein Betroffener Mitglied bei ver.di ist, soll der oder die sich doch mal beraten lassen.
Erstellt am 10.07.2018 um 16:10 Uhr von Challenger
Zitat T5XLmeri : Der Betriebsrat kommunizierte eine dreimonatige Testphase,......
Hat der Betriebsrat gegenüber dem AG schriftlich bestätigt, dass seine Zustimmung nur für eine 3monatige Testphase gilt ?