Nachtschichtwechsel
Hallo ich Arbeite in einem Dreischichtmodel. Der Schichtplan steht fürs ganze Jahr fest!! Nun kommt es öfter vor das man Teilweise am Montag bescheid bekommt das man Früh machen soll, obwohl man geplant Nachtschicht hat. und wenn man dan z.b. um 9Uhr da ist muss man den Tag volle 8h Arbeiten ohne ein Entgegenkommen vom AG-> ist das zulässig (unser BA hält sich im Schweigen und sieht einfach weg...) Zum Anderen bekommen wir dafür weder Stunden geschweige den eine Ausgleichszahlung mein Privat leben leidet sehr unter diesen kurzfristigen Schichtwechsel. Natürlich verstehe ich wenn man Betriebsbedingt mal wechselt aber wenn von 8 Nachtschicht wochen 6 ausfallen ist das in meinen Augen nicht mehr zumut bar. desweitern habe ich Angst wenn ich druck ausübe das der AG keinen Jahresschichtplan mehr ausgibt. Wäre das den Rechtens? dann könnte er sein Direktionsrecht ja voll Ausüben. von der Personalabteilung bekommen wir AN auch keine Unterstützung.
Community-Antworten (9)
30.06.2018 um 15:18 Uhr
BA heißt Betriebsausschuss? Also so eine Art Betriebsrat light? Dann ist klar, dass der weg sieht; er hat ja auch keine rechtlichen Druckmöglichkeiten. Gründet einen anständigen Betriebsrat!
30.06.2018 um 17:01 Uhr
Zitat : Der Schichtplan steht fürs ganze Jahr fest! Wurde das zwischen AG und dem BA/BR in Gestalt einer Betriebsvereinbarung getroffen ? Dann liegt eine kollektivrechtliche Vereinbarung vor, von der der AG nicht ohne weiteres abweichen kann. Wenn nicht gilt das Folgende :
Als Rechtsgrundlage könnte man § 315 BGB anführen
Der Arbeitgeber kann die Lage der Arbeitszeit gemäß § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertraglichen oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen getroffen sind. Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber bei der Bestimmung der Zeit der Arbeitsleistung nicht nur eigene, sondern auch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt hat. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers hat er Rücksicht zu nehmen, soweit einer vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. (BAG 23. 9. 04 ,6 AZR 576/03)
Ob der AG Deine berechtigten Interessen angemessen berücksichtigt hat, darf nach Deinen bisherigen Ausführungen erheblich bezweifelt werden. Denn Schichtarbeit ist nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen ohnehin schon Gesundheitsschädlich und belastend.
30.06.2018 um 17:17 Uhr
Ich würde dir empfehlen, auf den ag zuzugehen und ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung mitzunehmen.Siehe hierzu Betriebsverfassungsgesetz
§ 84:Beschwerderecht
(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.
(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
03.07.2018 um 11:25 Uhr
Hallo Danke für die ausführlichen und schnellen Antworten ja mit BA hatte ich unseren Betriebsrat gemeint. Der aus 12 Mitgliedern besteht. Die Schichtpläne sind soweit ich weiß mit dem Betriebsrat abgesprochen und in der Personalabteiluing auch so hinterlegt. müsste so eine Betriebsvereinbarung Aushängen?
steht mir eine Ausgleichzahlung bei Schichtwechsel den generell zu?
ich werde mal mit dem Betriebsrat versuchen eine möglichkeit zu erarbeiten.
liebne Grüße Hannes
03.07.2018 um 12:43 Uhr
Also Hannes ein BR besteht in der Regel aus einer ungeraden Zahl, außer er hat zu wenige Mitglieder und muss jetzt neu wählen. Gibt es einen Schichtplan ist dieser verbindlich. Das heißt der AG hat sein Direktionsrecht verwirkt. Änderungen können dann einvernehmlich vorgenommen werden. Wenn es also heißt Hannes morgen früh arbeiten....dann sagen, ne Plan sagt abends und da komme ich und nicht anders! Wie sagte Olli Kahn? Wir brauchen Eier! :-)
03.07.2018 um 13:12 Uhr
Zitat : müsste so eine Betriebsvereinbarung Aushängen?
Yes
§ 77:Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen (1) .......... (2) Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen; dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
03.07.2018 um 13:40 Uhr
Zitat moreno : Gibt es einen Schichtplan ist dieser verbindlich. Das heißt der AG hat sein Direktionsrecht verwirkt.
Absolut richtig
03.07.2018 um 13:47 Uhr
Was passiert den wenn ich da jetzt immer Nein sage. darf dan der Arbeitgerber nächstes Jahr mir z.b. Monatlich einen Schichtplan schreiben? Pardon "von Moreno" wir haben 9 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder :D naja das so eine Sache mit den "Eiern" Ich sehe ja das wir gebraucht werden. es kommt auch vor das wir 2-3 Wochen vorher "gefragt" werden. wobei wir Theoretisch so wenige sind das immer nur der wo gefragt wird infrage kommt .... Ich denke auch das mein Vorgesetzter vom BR zustimmung bekommen würde. da ein Betrieblicher Ablauf sonst gefährdet wäre. was mir nur nicht in den Kopf geht das unskeinen Finanzielen oder Zeitlichen Boni zusteht.
gibt es da einen Paragraphen? ich arbeite in einem Unternehmen der zur IG BCE zugehörig ist. vieleicht ist ja der ein oder andere mit unserem Manteltarifvertrag vertraut
liebe Grüße Hannes
03.07.2018 um 13:57 Uhr
bei kurzfristiger Umplanung gibt es laut TV keine Boni. Aber der BR könnte natürlich die Zustimmung dazu verweigern, es sei denn der AG "macht die Tasche auf".
Da kommen dann halt wieder die Eier ins Spiel .... ;-)))