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Schriftführung BR Nichtmitglied Teilnahme

B
blaubibi1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

kann die BR- Sekretärin, die nicht Mitglied des BR´s ist an den Sitzungen teilnehmen und die Schriftführung übernehmen? Muss Geschäftsordnung entsprechend geändert werden? Vielen Dank im Voraus. Gruß blaubibi

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

13.05.2006 um 02:25 Uhr

@blaubibi1 Die Gelehrten sind sich da auch nicht in jedem Fall sicher. Es zählt ja das Gebot der Nichtöffentlichkeit. Dies sieht Däubler mit der Hinzuziehung einer Schreibkraft, die nicht im BR ist, nicht gefährdet. Richardi bejaht das auch, während Fitting die Rechtmäßigkeit zumindest bezweifelt.

Was die GO betrifft, werft sie in den ... ... Nein, so brutal will man ja doch nicht sein! Ein paar andere Forumatiker loben eine GO als wirksames Instrument der BR-Tätigkeit - ich nicht!

H
Highlaender

15.05.2006 um 17:13 Uhr

Mann oh, Mann,... BR-Arbeit ist echt was geheimes??? :-))

Arbeitnehmer(vertreter) im BR, ob nun gewählt oder nicht, dass ist wichtig. Leute die das "Maul aufreißen", neugirig sind und sich dem AG stellen. Ob Schreibkraft oder nicht... Schweigepflicht ist klar (Gesetz).

Mit Schreibkraft kann sich jedes "BR-Mitglied" auf die BR-Sitzung konzentrieren und der BR hat dazu noch eine/einen MitarbeiterIn mehr.

Außerdem hat der AG auch immer einen "Schreibling" mit dabei, warum der BR dann nicht? Wichtig ist, dass zur BR-Sitzungszeit die AN´s wissen was los ist, wenn das BR-Büro nicht besetzt ist.

GO - ab dafür!

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