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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sind Freiberufler auch wahlberechtigt und wählbar?

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fasnetti
Nov 2016 bearbeitet

Wenn ich als Freiberufliche für den Betrieb arbeite, gehöre ich dann dem Betrieb im Sinne der Wahlberechtigung §7 und Wählbarkeit §8 an oder nicht? Danke im Voraus?

2.70001

Community-Antworten (1)

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Fayence

20.04.2006 um 00:25 Uhr

Hallo fasnetti, mit diesen Angaben kann Deine Frage mit Sicherheit nicht beantwortet werden. Unterm Strich sind "echte" Freiberufler nicht als Arbeitnehmer eines Betriebes zu sehen und demzufolge weder wahlberechtigt noch wählbar.

Gruß Fayence

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