Sind Freiberufler auch wahlberechtigt und wählbar?
Wenn ich als Freiberufliche für den Betrieb arbeite, gehöre ich dann dem Betrieb im Sinne der Wahlberechtigung §7 und Wählbarkeit §8 an oder nicht? Danke im Voraus?
Community-Antworten (1)
20.04.2006 um 00:25 Uhr
Hallo fasnetti, mit diesen Angaben kann Deine Frage mit Sicherheit nicht beantwortet werden. Unterm Strich sind "echte" Freiberufler nicht als Arbeitnehmer eines Betriebes zu sehen und demzufolge weder wahlberechtigt noch wählbar.
Gruß Fayence
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