Müssen im Wahlvorstand weibliche und männliche Kollegen sein?
Hallo, wir sind 25 mänl.und 2 weibl. Kollegen. Muß der Wahlvorstand nun aus 2 mänl. und 1 weibl.Kollegen bestehen?
Community-Antworten (1)
09.04.2006 um 23:10 Uhr
Nein, muss er nicht. Und bei der Wahl der 3 BR's müsst Ihr auch nichts berücksichtigen. Das Geschlecht in der Minderheit ist so in der Minderheit, dass es nicht mehr als Minderheit im Sinne der Verhältniswahl interessiert!
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse
Bekommt bei uns die Minderheit automatisch einen Sitz im BR?
ÄlterHallo, in unserem Betrieb sind 64 männliche und 4 weibliche Mitarbeiter. Zur Wahl haben sich 12 männliche und 2 weibliche Kollegen aufstellen lassen. Wie ist das mit der Minderheit? Ist eine weibl
Listenwahl
ÄlterHallo, in unserem Betrieb haben wir nun Listenwahl mit zwei Listen. Im Betrieb sind ca. 40 männlich und ca. 120 weibliche Wähler/-innen. Eine Liste hat 10 weibliche 7 männliche Kandidaten d
Männliche und weibliche Arbeitnehmer im Wahlvorstand - was ist, wenn das nicht der Fall ist?
ÄlterHallo, im BetrVG § 16 steht, dass wenn dem Betrieb männliche und weibliche Arbeitnehmer angehören, der Wahlvorstand aus männlichen und weiblichen Mitgliedern bestehen soll. Wenn dies nicht der Fall