Hallo, wir sind 25 mänl.und 2 weibl. Kollegen. Muß der Wahlvorstand nun aus 2 mänl. und 1 weibl.Kollegen bestehen?
Erstellt am 09.04.2006 um 21:10 Uhr von Kölner Nein, muss er nicht. Und bei der Wahl der 3 BR's müsst Ihr auch nichts berücksichtigen. Das Geschlecht in der Minderheit ist so in der Minderheit, dass es nicht mehr als Minderheit im Sinne der Verhältniswahl interessiert!