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Gehaltsüberprüfung

L
Lofoten
Mai 2018 bearbeitet

Hallo, wie ist das eigentlich mit der Gehaltsentwicklung bei freigestellten BR, wenn andere gleichwertige AN, allerdings teilweise sogar weniger qualifiziert, Stellen bekommen und man sich auf Grund der Freistellung nicht weiterentwickelt? Kann man eine Gehaltsüberprüfung/ -anpassung auch schon während der Amtszeit beantragen oder erst, wenn man nicht mehr wiedergewählt wurde? Unser zweiter Mann im BR erlebt das nämlich gerade. Wenn ja, was ist zu tun?

L.G.und danke

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Community-Antworten (2)

P
paula

14.05.2018 um 12:28 Uhr

Natürlich kann man jederzeit eine Gehaltsprüfung "beantragen". Es ist die Frage was und wie der AG reagiert. Ggf. muss man sein Recht als BRM hier nämlich erstreiten.

Man sollte als BRM aber auch objektiv an das Thema herangehen. Wenn sich einzelne MA schneller oder besser als das BRM entwickeln, heißt es noch lange nicht, dass der AG ein BRM benachteiligt. Entscheidend ist eine normale, "typische" Entwicklung.

Mein AG sucht sich gleich bei Beginn der Freistellung 5 wirklich! vergleichbare Mitarbeiter heraus und dann wird die Entwicklung entsprechend beobachtet. Ich finde das recht fair

K
kratzbürste

14.05.2018 um 13:16 Uhr

Siehe auch Kommentare zu § 78 BetrVG.

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