W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gewerbliche AN ins Angestelltenverhältnis übernehmen - wo gibt es Urteile dazu

K
Katarin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, bestimmt ist jemand da, der mir folgende Frage beantworten kann (ich kenn doch meine alten Hasen!): Es geht um die Übernahme eines gewerblichen MA ins Angestelltenverhältnis. Wo finde ich hierzu Urteile, Tariftexte, Rechtsanspruch etc. oder ist das einzig und allein vom Arbeitgeber abhängig. Ich wurde als BRV mit dieser Frage konfrontiert und suche alle Rundschreiben bei uns vom Jahr 1970 ab bis jetzt. Weiß jemand was dazu? Vielen Dank und freundliche Grüße Katarin

3.34306

Community-Antworten (6)

K
Kölner

28.03.2006 um 21:33 Uhr

Selbst als mittelalter Hase habe ich noch keine Vorstellung was Du wirklich von diesem Hasenstall hier willst oder wollen könntest. Kannst Du mir eine Möhre, äh einen Tip geben?

K
Katarin

28.03.2006 um 22:12 Uhr

Hallo Kölner! Dass du antworten würdest, habe ich mir u.a. gewünscht. Fayance vermisse ich, aber so spät arbeitet kein normaler Mensch mehr, Schichtler sind ausgenommen :-))) Es geht darum: Vor 7 Jahren wurde eine "Ausgebildeter" als Fachmonteur übernommen und er hat fast 2 Jahre so gearbeitet (gewerbl. AN) Dann haben sie ihn ins Büro geholt als Auftragsbearbeiter. Er macht sein 5 Jahren nichts anderes als Projektarbeit und ist immer noch "gewerblicher Arbeitnehmer". Wir gehören zur IG Metall und irgendwie ist mir (als alter Häsin) im Hirn, da war doch mal was. Heißt das, dass nach so und so vielen Jahren der "Bürotätigkeiten" ein MA ins Angestelltenverhältnis übernommen werden MUSS oder so ähnlich. Ich finde par tout nicht, wo das geschrieben steht. Vielleicht kannst du jetzt was mit meiner Frage anfangen?? Ich zähl´ auf dich !! Gruß Katarin

K
Kölner

28.03.2006 um 22:51 Uhr

Das ehrt mich zwar, aber so richtig weiterhelfen kann ich nur bedingt. Also in der IGM gibt es - wenn ich mich richtig entsinne - eine Vergütung für Handwerker und eine für die Allgemeine Verwaltung. Da fällt dann auch der Auftragssachbearbeiter drunter. Lohnbrutto ungefähr 40.000 €. Zu Deiner Frage: Die Frage wird sein, ob der AG dem AN zugesteht, dass er diesen Job ausfüllt, den er jetzt tut. Stellenbeschreibung? Gibt es bereits ne Anfrage beim AG?

RI
Ramses II

28.03.2006 um 23:02 Uhr

Die Unterscheidung Arbeiter/Angestellte wurde doch vor einigen Jahren aufgehoben.

K
Kölner

28.03.2006 um 23:03 Uhr

Aber nicht in den Gehaltslisten der IGM - oder vertue ich mich da jetzt?.

F
Fayence

30.03.2006 um 17:22 Uhr

Hallo Katarin, meine Frage ist jetzt vielleicht "blöd", aber welchen Vorteil hätte dieser Kollege denn durch die Übernahme in´s Angestelltenverhältnis?

Was ist der konkrete Hintergrund Deiner Frage?

Gruß Fayence

P.S. Es soll tatsächlich BR´s geben, welche außerhalb ihrer Arbeitszeit im Forum vertreten sind ;-)

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Mitarbeiterbeurteilungsbogen - ein Beurteilungsbogen für kaufmännische und einer für gewerbliche AN?

Älter

In unsrem Unternehmen sollen kaufmännische Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter mittels eines Beurteilungsbogen beurteilt werden. Es soll ein Beurteilungsbogen für die kaufmännischen Angestellten u

Versetzung Angestellter - Kann der Betriebsrat dieser Versetzung widersprechen, weil der Angestellte weniger verdienen soll als vergleichbare gewerbliche Arbeitnehmer?

Älter

Hallo zusammen, wir haben einen Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer mit verschiedenen Vergütungsgruppen. Die Angestellten in unseren Betrieb haben alle einen Einzel-Arbeitsvertrag. Jetzt

Versetzungen

Älter

Hallo BRkolleginnen/kollegen, Folgender Fall, ein Abteilungsleiter(Angestelltenverhältnis) hat aus Gesundheitlichen Gründen darum gebeten ihn von dem Posten freizustellen er ist bereit eine andere

Tarif - Urlaub - wieviel Urlaub steht mir im Angestelltenverhältnis zu?

Älter

Guten Abend! Ich möchte gerne wissen, wieviel Urlaub mir zustehen würde bei einem Angestelltenverhältnis von 5 Tagen die Woche und ca. 45 Stunden; ich bin 57 Jahre alt! Herzliche Grüße und danke Ju

Übernahme in ein befristetes Angestelltenverhältnis vor der Wahl zum JAV-Mitglied - unbefristetes Arbeitsverhältnis einfordern?

Älter

Hallo, Mitte diesen Jahres habe ich als Auszubildende eine Übergangsvereinbarung zur Übernahme in ein Angestelltenverhältnis nach dem Ende meiner Ausbildung Ende September unterschrieben. Diese