Erstellt am 17.03.2006 um 21:12 Uhr von woho
Setze dich mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung. Anonym kann allerdings nichts bleiben. Es muß im 1. Schritt ein Wahlvorstand gewählt, bzw. bestellt werden und da müßen Leute namentlich auftreten.
Erstellt am 17.03.2006 um 21:24 Uhr von sh_9260
Hallo Anja,
ich wurde es mal mit den "anonymen Wahlvorständen" versuchen.
nee im ernst, wenn eine Gewerkschaft vertreten ist dann ist das die beste Adresse.
Wenn nicht mussen 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer mal nachschauen ob sie ein Rückrat besitzen, denn diese müssen nach §28 Wahlordnung alle Mitarbeiter zu einer Wahlversammelung einladen, in der dann ein Wahlvorstand gewählt wird.
Erstellt am 17.03.2006 um 21:24 Uhr von Anja
Hallo,
vielen Dank. Welche Gewerkschaft wäre das denn?
Danke
Erstellt am 18.03.2006 um 13:23 Uhr von rainbow1979
Servus!
Für Euch müßte Ver.di zuständig sein!
LG
rainbow1979
Erstellt am 20.03.2006 um 13:47 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Denke ich auch:
www.verdi.de
und dann mal unter Fachbereiche suchen.
(Dr.) (|-)) Benno