Intressensausgleich - Was ist das ??
Hallo, bei uns findet demnächst eine Betriebänderung statt.
Darum die Frage was ist ein Intressensausgleich und was beinhaltet er. Gruß Waldo
Community-Antworten (11)
04.03.2006 um 01:52 Uhr
Ein Interessenausgleich kann vieles beinhalten. Es kommt immer darauf an, wie groß der Umfang ist. Ich setze dir hier mal einen link ein, dann kannst du mal nachlesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Interessenausgleich
Man sollte aber bedenken, das im Streitfall ein Interessenausgleich kein rechtlicher Anspruch besteht. Man sollte überlegen, ob man besonders "wichtige" Sachen in einem Sozialplan verankert. Ein Sozialplan ist gerichtlich höher angesiedelt als ein Interssenausgleich.
04.03.2006 um 09:53 Uhr
"Man sollte aber bedenken, das im Streitfall ein Interessenausgleich kein rechtlicher Anspruch besteht. Man sollte überlegen, ob man besonders "wichtige" Sachen in einem Sozialplan verankert. Ein Sozialplan ist gerichtlich höher angesiedelt als ein Interssenausgleich."
Der Sinn dieser Worte bleibt mir verschlossen.
04.03.2006 um 13:13 Uhr
Richtig RamsesII, mir auch bei diesem hohen Grand der Vereinfachung.
@ daem, warum liest Du nicht mal den Kommentar zu 111-113, statt Volksschulbildung bei wiki abzuholen.
05.03.2006 um 01:06 Uhr
Dann fragt mal Anwälte für Arbeitsrecht welcher Vertrag beim Arbeitsgericht höher angesiedelt wird, ein Interessenausgleich oder Sozialplan. Wir hatten vor drei Jahren beide abschließen müssen. Während den ganzen Verhandlungen hatten wir einen Anwalt für Arbeitsrecht dabei. Dieser hatte uns geraten die meisten Dingen in den Sozialplan nieder zu schreiben und nicht in dem Interessenausgleich. Bei den meisten Arbeitsrichtern kann ein BR bei Nichteinhaltung des Interessenausgleiches durch den AG nicht auf sein Recht pochen. Bei einem Sozialplan sieht das anders aus. Um hier Änderungen nachträglich zu erreichen muß sich der AG schon ganz schön was einfallen lassen.
P.S. und der wiki link war auch nur als Einstieg gedacht. Wollte den Kollegen nicht gleich zumüllen :-))
05.03.2006 um 01:08 Uhr
"Bei den meisten Arbeitsrichtern kann ein BR bei Nichteinhaltung des Interessenausgleiches durch den AG auf sein Recht pochen. Bei einem Sozialplan sieht das anders aus. Um hier Änderungen nachträglich zu erreichen muß sich der AG schon ganz schön was einfallen lassen."
Der Sinn dieser Worte bleibt mir verschlossen.
05.03.2006 um 01:13 Uhr
jep, ich weiß Rames...ich hatte ein "nicht" vergessen. Habe es schon korrigiert.
05.03.2006 um 01:22 Uhr
daem,
selbst so machen Deine Worte immer noch keinen Sinn!
Warum kann der BR bei einem Interessenausgleich "nicht auf sein Recht pochen"?
Und was soll das mit dem "nachträglich Änderungen erreichen"? Müssen Verträge nicht mehr eingehalten werden?
05.03.2006 um 01:32 Uhr
hm, @ Ramses, dann versuche ich es an Hand eines Beispiels aus unserem Betrieb. Im Zuge des Interessenausgleiches/Sozialplanes den wir abgeschlossen hatten, wurde u.a. eine gewisse Investitionssumme für eine bestimmte Abteilung festgeschrieben. Der AG wollte dieses im Interessenausgleich stehen haben, unser Anwalt dagegen im Sozialplan. Nun nach Ablauf der gesetzten Frist, möchte der AG aus angeblich wirtschaftlichen Gründen diese Investitionen nicht vornehmen. Der Anwalt des Arbeitgeberverbandes hat unseren AG aber gebremst, da dieses im Sozialplan steht. Würde es im Interessenausgleich stehen, hätte der AG nach Aussagen seines Anwaltes und nach einer Info unserer Gewerkschaft es leichter vor Gericht dieses durch zu bringen. Unser "Rechtsverdreher" der Gewerkschaft sprach von Einhaltung von Muß- und Kannverträgen. Ich sage ja nicht, das dass deutsche Recht einfach ist. ;-)
05.03.2006 um 14:48 Uhr
Sorry daem,
das ist mir alles viel zu nebulös!
Verträge sind grundsätzlich einzuhalten!
05.03.2006 um 14:58 Uhr
@ daem Interessenausgleich geht immer, muss der AG aber nur "versuchen". Ob was dabei raus kommt, ist völlig offen. Wenn er sich ggf. denn nicht daran hält, dann haben sowohl die BRe als auch die AN Pech gehabt.
Sozialplan muss er machen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Im Sozialplan stehen dann aber auch einklagbare Ansprüche der AN.
Die Kritik von mir (vielleicht auch die von RamsesII ?) richtete gegen Deinen pauschalen Rat an Waldo, er solle doch lieber einen Sozialplan machen.
Das kann er nicht, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, oder wenn der AG nicht freiwillig einen abschließt.
Aus diesem Grunde gebe ich RamsesII auch recht bzgl. "nebulös"
05.03.2006 um 16:38 Uhr
Hallo waldo, in einem Interessenausgleich werden andere Dinge geregelt als in einem Sozialplan.
Beispiel: Betriebsänderung mit Stellenabbau
Im Interessenausgleich wird festgehalten ob, wie und wann die Betriebsänderung erfolgen soll. Im Prinzip werden hier die "Rahmenbedingungen" für einen Sozialplan festgehalten.
Wird der Interessenausgleich von AG+BR gemeinsam verabschiedet, ist der AG zur Einhaltung dieses Vertrages verpflichtet. Der § 113 BetrVG würde ansonsten keinen Sinn machen.
Über den Sozialplan werden hingegen die wirtschaftlichen Verluste / Nachteile eines AN ausgeglichen bzw. abgemildert, welche z.B. mit einem betriebsbedingten Arbeitsplatzverlust einhergehen. Ein typisches Beispiel dafür sind Abfindungen.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass sowohl der Interessenausgleich als auch die Aufstellung eines Sozialplans eine echte Herausforderung für jeden BR ist. Die Stunden/Tage/Wochen in unserem Fall möchte ich nicht noch einmal erleben!
Gruß Fayence
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