Erstellt am 27.07.2005 um 18:15 Uhr von BMW
Hallo
Alle 50 verschiedenen Standorte gehören euch oder sind das eigenständige Nebenbetriebe!
Erstellt am 27.07.2005 um 18:32 Uhr von Neueinsteiger
Gehören alle zu einer Firma,wir sind ein privater Briefzusteller.
Erstellt am 27.07.2005 um 20:31 Uhr von BMW
Dies hat nichts damit zu tun das alles eine Firma ist .
alle wie sie da sind können doch in verschiedenen z.B.Bundesländern sein .von wo aus laufen z.B Verträge?Habt ihr einen BR?
Erstellt am 27.07.2005 um 21:01 Uhr von Michael
Ich denke die Frage war anders gestellt, nicht vom Thema abweichen. Wie sieht es denn bei Euch mit Intranet/email aus? Damit kann man auch schon was anfangen.
Erstellt am 27.07.2005 um 21:08 Uhr von BMW
Frage an Michael
Wie Frage war anders gestellt?Und wie nicht vom Thema abweichen?
Erstellt am 27.07.2005 um 21:40 Uhr von Neueinsteiger
Leider sind wir noch recht jung,sehr sparsam !!!,
sind gerade in einer Firmenumstrukturierung und noch nicht auf dem neuesten Stand der Dinge ,was die ganze Sache nicht unbedingt einfacher macht.
Ich weiß nicht ob das geht ,aber am liebsten würde ich eine außergewöhnliche Betriebsversammlung beantragen für so eine Sache oder zumindesten eine Hauszeitung .
Ist es richtig das der AG die Kosten für die Betriebsratswahl zu tragen hat ?,und gehört so etwas dann auch dazu???
Erstellt am 28.07.2005 um 18:32 Uhr von bmw
Hallo
Es ist richtig sie sollten nartürlich im gesetzlichen Rahmen bleiben das soll heißen nicht das ihr eine Werbung im Fernsehen oder Radio schaltet,Portokosten für den Versand von Briefwahlunterlagen usw.müßen übernommen werden!Geht doch mal an die Gewerkschaft!
Erstellt am 28.07.2005 um 18:36 Uhr von bmw
BetrVG § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
(3) Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.
Erstellt am 31.07.2005 um 19:12 Uhr von Neueinsteiger
Antwort an Michael
hallo,
ich habe mich inzwischen mit unserer Redakteurin der Hauszeitung in Verbindung gesetzt.Sie teilt mein Vorliegen der GF mit ,sagte mir aber auch das sie keine zeit hat eine Sonderausgabe herauszubringen und das nächste Erscheinungsdatum ist erst im Oktober.
Unter anderem habe ich mal ein bißchen in Büchern herum gestöbert und dabei folgendes gefunden,
Nicht zu den Kosten der Wahl zählen solche für die Wahlwerbung. §611 BGB Gefährdungshaftung
6.Auflage 1995
Ich nehme gern noch gute Vorschläge an
Schönen Tag noch
Neueinsteiger
Erstellt am 03.08.2005 um 21:26 Uhr von Neueinsteiger
Die Redakteurin hat sich doch noch gemeldet.
Sie hat mit der GL gesprochen ,und da soll in , diese Richtung schon was in Planung sein.
Und ich soll mich bei meinem Listenführer melden!
Hab" zwar keine Ahnung was das ist ,aber es geht weiter.Und danke für den Tip ,war eine gute Idee.