Ändert sich die Amtzeit für Betriebsräte nach CDU / CSU / FDP Regierungswechsel ?
Kann mir jemand sagen, ob bei einem Regierungswechsel im Herbst und die damit eventuell verbundene Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes die Freistellung des Ersten Vorsitzenden des Betriebsrates eines Betriebes mit 250 Mitarbeiten abrupt beendet ist oder ob die Amtszeit noch bis nächstes Jahr ausgeschöpft werden kann?
Was wäre, wenn aus irgendwelchen Gründen in diesem Jahr noch Neuwahlen durchgeführt werden müssen? Ist die Amtszeit dann vom Zeitpunkt der Neuwahlen gültig oder wären die „neu“ Gewählten dann auch nur bis zur offiziellen Wahl in 2006 im Amt?
Community-Antworten (11)
22.07.2005 um 16:19 Uhr
Ich gehe davon aus, dass eine Änderung des Betriebsverfassungesgesetze dazu führt, dass die Gerwerkschaften zu einem Generalstreik in D aufrufen. Nichtsdestotrotz würde nach einer Gesetzesänderung diese sofort greifen. Wenn ihr jetzt wählt, dann müsst ihr erst wieder im Jahr 2010 bei den regulären BR-Wahlen wählen.
22.07.2005 um 17:01 Uhr
Alles klar, dann verstehe ich auch das ganze Hick Hack in unserem Betrieb, speziell im BR! Vielen Dank für diese Info
Gruß an alle und schönes Wochenende
Thomas
23.07.2005 um 00:12 Uhr
An einen Aufruf zum Generalstreik in Deutschland glaube ich nicht. Entscheidend wäre doch, in welcher Form das Betriebsverfassungsgesetz geändert werden würde. Es ist auch nicht zwingend, daß eine Gesetzesänderung z.B. bezüglich einer Freistellung sofort greift. Übergangsfristen sind durchaus möglich und üblich.
25.07.2005 um 14:00 Uhr
Hallo!
Hab ich da was verpasst? Was ist denn da für ne Änderung bzgl. der Freistellungen geplant???
Bye
Maddin
27.07.2005 um 08:58 Uhr
@ Maddin
Geplant ist, die erste Freistellung ab 500 MA!
27.07.2005 um 09:55 Uhr
Wo kann ich das nachlesen?
Thomas
27.07.2005 um 09:59 Uhr
Im Wahlprogramm der CDU!
27.07.2005 um 10:07 Uhr
Hab mir bei http://regierungsprogramm.cdu.de was runtergeladen, kann aber diesbezüglich nichts finden. Oder muss man zwischen den Zeilen lesen können?
27.07.2005 um 10:33 Uhr
Hier ein paar Punkte zum Schreckensscenario der CDU
Wegfall Teilzeitbefristungsgesetz, Rücknahme der Freistellungen von BR, Rücknahme Anzahl BR, Bei MA-Zahl werden Teilzeitkräfte nicht mehr nach Köpfen sondern nach tatsächlicher Arbeitszeit gezählt, bei Neueinstellungen 3 Jahre kein Kündigungsschutz, Arbeitsgerichte werden in die Zivilgerichte integriert, Unternehmensmitbestimmung in den Aufsichtsräten entfällt, Betriebsverfassung von vor 2001 tritt wieder in Kraft, es soll ein § 88 a eingeführt werden, womit 2/3 der Beschäftigten eines Betriebes den Tarifvertrag kippen können.
Aus diesen Gründen habe ich auch von Generalstreik gesprochen, zu dem die Gewerkschaften aufrufen werden.
27.07.2005 um 13:02 Uhr
Das wär ja 'n Hammer !
23.08.2005 um 11:13 Uhr
Hallo Hubertus,
habe mir das Wahlprogramm der CDU angeschaut, konnte nur einige Punkte finden. Woher hast du diese ausführlichen Informationen? Würde sie mir gerne einmal durchlesen. Über eine Info wäre ich dir sehr dankbar. Gruß Hagi
Wenn es so kommt ,...dann "Prost"-Mahlzeit.
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