Erstellt am 22.07.2005 um 14:19 Uhr von Hubertus
Ich gehe davon aus, dass eine Änderung des Betriebsverfassungesgesetze dazu führt, dass die Gerwerkschaften zu einem Generalstreik in D aufrufen.
Nichtsdestotrotz würde nach einer Gesetzesänderung diese sofort greifen. Wenn ihr jetzt wählt, dann müsst ihr erst wieder im Jahr 2010 bei den regulären BR-Wahlen wählen.
Erstellt am 22.07.2005 um 15:01 Uhr von thog
Alles klar, dann verstehe ich auch das ganze Hick Hack in unserem Betrieb, speziell im BR!
Vielen Dank für diese Info
Gruß an alle und schönes Wochenende
Thomas
Erstellt am 22.07.2005 um 22:12 Uhr von otto
An einen Aufruf zum Generalstreik in Deutschland glaube ich nicht. Entscheidend wäre doch, in welcher Form das Betriebsverfassungsgesetz geändert werden würde.
Es ist auch nicht zwingend, daß eine Gesetzesänderung z.B. bezüglich einer Freistellung sofort greift. Übergangsfristen sind durchaus möglich und üblich.
Erstellt am 25.07.2005 um 12:00 Uhr von Maddin
Hallo!
Hab ich da was verpasst? Was ist denn da für ne Änderung bzgl. der Freistellungen geplant???
Bye
Maddin
Erstellt am 27.07.2005 um 06:58 Uhr von Frank B.
@ Maddin
Geplant ist, die erste Freistellung ab 500 MA!
Erstellt am 27.07.2005 um 07:55 Uhr von thog
Wo kann ich das nachlesen?
Thomas
Erstellt am 27.07.2005 um 07:59 Uhr von Frank B.
Erstellt am 27.07.2005 um 08:07 Uhr von thog
Hab mir bei http://regierungsprogramm.cdu.de was runtergeladen, kann aber diesbezüglich nichts finden. Oder muss man zwischen den Zeilen lesen können?
Erstellt am 27.07.2005 um 08:33 Uhr von Hubertus
Hier ein paar Punkte zum Schreckensscenario der CDU
Wegfall Teilzeitbefristungsgesetz, Rücknahme der Freistellungen von BR, Rücknahme Anzahl BR, Bei MA-Zahl werden Teilzeitkräfte nicht mehr nach Köpfen sondern nach tatsächlicher Arbeitszeit gezählt, bei Neueinstellungen 3 Jahre kein Kündigungsschutz, Arbeitsgerichte werden in die Zivilgerichte integriert, Unternehmensmitbestimmung in den Aufsichtsräten entfällt, Betriebsverfassung von vor 2001 tritt wieder in Kraft, es soll ein § 88 a eingeführt werden, womit 2/3 der Beschäftigten eines Betriebes den Tarifvertrag kippen können.
Aus diesen Gründen habe ich auch von Generalstreik gesprochen, zu dem die Gewerkschaften aufrufen werden.
Erstellt am 27.07.2005 um 11:02 Uhr von thog
Erstellt am 23.08.2005 um 09:13 Uhr von hagi
Hallo Hubertus,
habe mir das Wahlprogramm der CDU angeschaut, konnte nur einige Punkte finden. Woher hast du diese ausführlichen Informationen? Würde sie mir gerne einmal durchlesen. Über eine Info wäre ich dir sehr dankbar.
Gruß
Hagi
Wenn es so kommt ,...dann "Prost"-Mahlzeit.