Kann mir jemand sagen, ob bei einem Regierungswechsel im Herbst und die damit eventuell verbundene Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes die Freistellung des Ersten Vorsitzenden des Betriebsrates eines Betriebes mit 250 Mitarbeiten abrupt beendet ist oder ob die Amtszeit noch bis nächstes Jahr ausgeschöpft werden kann?

Was wäre, wenn aus irgendwelchen Gründen in diesem Jahr noch Neuwahlen durchgeführt werden müssen? Ist die Amtszeit dann vom Zeitpunkt der Neuwahlen gültig oder wären die „neu“ Gewählten dann auch nur bis zur offiziellen Wahl in 2006 im Amt?