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Prämiemauszahlung

H
Heike
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, Eine Auszahlung der Quartalsprämie, soll sich von April auf dem Mai 2018 verschieben. Grund sind neue Bemessungsgrundlagen. Ist das Mitbestimmung des BR ? Auch die Auszahlung ? Dankeschön

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Community-Antworten (4)

C
celestro

24.04.2018 um 01:08 Uhr

§ 87 Abs. 1 BetrVG:

Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

Nummer 4: Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte;

P
Pjöööng

24.04.2018 um 02:28 Uhr

Mitbestimmung läuft hier schnell ins Leere.

M
MaJoK

24.04.2018 um 07:56 Uhr

Eine Quartalsprämie zählt aber nicht unter Arbeitsentgelte und wenn sich die Bemessungsgrundlagen ändern kann es sicher mal zu einer Verschiebung kommen.

Was sind den die Bemessungsgrundlagen? Und habt ihr da mitgearbeitet? Das wäre mir wichtiger als ein verschobener Termin.

H
hansimglueck

24.04.2018 um 14:01 Uhr

Natürlich ist eine Prämienzahlung Arbeitsentgelt und daher sowohl bei den Grundsätzen als auch bei dem Termin der Auszahlung mitbestimmungspflichtig. Also muss der AG sich wohl oder übel mit dem BR auseinander setzen.

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