Prämiemauszahlung
Hallo, Eine Auszahlung der Quartalsprämie, soll sich von April auf dem Mai 2018 verschieben. Grund sind neue Bemessungsgrundlagen. Ist das Mitbestimmung des BR ? Auch die Auszahlung ? Dankeschön
Community-Antworten (4)
24.04.2018 um 01:08 Uhr
§ 87 Abs. 1 BetrVG:
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Nummer 4: Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte;
24.04.2018 um 02:28 Uhr
Mitbestimmung läuft hier schnell ins Leere.
24.04.2018 um 07:56 Uhr
Eine Quartalsprämie zählt aber nicht unter Arbeitsentgelte und wenn sich die Bemessungsgrundlagen ändern kann es sicher mal zu einer Verschiebung kommen.
Was sind den die Bemessungsgrundlagen? Und habt ihr da mitgearbeitet? Das wäre mir wichtiger als ein verschobener Termin.
24.04.2018 um 14:01 Uhr
Natürlich ist eine Prämienzahlung Arbeitsentgelt und daher sowohl bei den Grundsätzen als auch bei dem Termin der Auszahlung mitbestimmungspflichtig. Also muss der AG sich wohl oder übel mit dem BR auseinander setzen.