Erstellung von (einer) Vorschlagsliste(n) beim einfachen Verfahren (§14a)
In unserem Betrieb soll eine Personenwahl durchgeführt werden. (51 - 100 AN) Es wurde nun dazu aufgefordert zu kandidieren. Dazu hat der Wahlvorstand ein Formular erstellt, mit der eine Liste als Vorschlag eingereicht werden kann.
Wie kanidiere ich jetzt als Einzelperson?
Wenn ich eine Liste mit nur meinem Namen einreiche, brauche ich genügend Stützunterschriften (min 3). Darf in diesem Verfahren wirklich jeder AN nur genau einen Kandidaten unterstützen? In der Wahl darf ich ja fünf Stimmen abgeben, aber unterstützen darf ich nur einen Kandidaten?
Community-Antworten (4)
11.04.2018 um 16:09 Uhr
JEDE Liste braucht die entsprechenden Stützunterschriften. Sind das tatsächlich nur drei bei Euch? Steht das so im Wahlausschreiben?
Jeder AN darf EINE Liste stützen.
Beim vereinfachten Wahlverfahren ergibt es eigentlich keinen Sinn, eine "eigene" Liste aufzumachen.
11.04.2018 um 16:31 Uhr
Wir sind weniger als 60 AN Wie stellt man denn "vernünftigerweise" eine Liste von Kandidaten auf?
11.04.2018 um 16:42 Uhr
Wenn der Wahlvorstand tatsächlich mit dem AG eine Vereinbarung über das vereinfachte Wahlverfahren abgeschlossen hat, findet tatsächlich eine Personenwahl statt. Dann können alle interessierten Kandidaten auf einen Wahlvorschlag geschrieben werden, der dann mindestens 3 Unterschriften für alle zusammen braucht.
11.04.2018 um 23:20 Uhr
Deine 5 Stimmen darfst du aber nicht alle auf einen Kandidaten abgeben :) Da gilt auch 1 Stimme pro Kandidat. Du kannst,musst aber nicht alle deine Stimmen aufteilen.
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