Dienstplanrückgabe!!
Hallo zusammen.... unser Arbeitgeber hat ein neues Dienstplansystem erstellt. Dort konnte eingetragen werden, welche Dienste jeder Mitarbeiter leisten möchte. Entsprechend wurden die Mitarbeiter in Gruppen eingeteilt. Ich habe mich für Gruppe III eintragen lassen was soviel bedeutet Nachtdienst als Hauptschicht und als Alternative einen Dienst von 16:00-01:00, da ich meine "alte" Alternative Spätdienst 14:00-22:00 nicht mehr leisten wollte. Dies wurde auch dann so zugesagt. Nun bekam ich für den Monat April. einen Dienstplan in dem ich mit Spätdiensten versorgt wurde ( der Monat März war ok ). Die Begründung für die Spätdienste ist, dass mein Festpartner in den Spätdienstgeplant wurde da er krank geschrieben ist. Mein Partner ist allerdings seit über 6 Wochen krank und dürfte für April gar nicht geplant sein. Daher hätte ich auch Spätdienste bekommen. Da ich mir sowas nicht vorstellen kann habe ich meinen Dienstplan für April zurückgegeben, und habe um Änderung gebeten. Heute erfahre ich, dass sowas arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Wäre für eine Antwort dankbar.
Mfg
Marcus
Community-Antworten (4)
16.03.2018 um 09:25 Uhr
Sowas kann in er tat arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Arbeitgeber legt die Zeit in der die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen ist per Direktionsrecht fest. Das dann also der Dienstplan. Wenn Du damit nicht einverstanden bist und ihm den Plan zurück gibst, dann könnte das durchaus eine Art der Arbeitsverweigerung sein.
16.03.2018 um 09:28 Uhr
Habt ihr keinen Betriebsrat?
16.03.2018 um 09:38 Uhr
Du kannst dir nicht vorstellen, das ein anderer AN über 6 Wochen krank ist. Sei stark, das ist durchaus möglich! Da du als Alternative angegeben hast, Spätdienst zu leisten, sehe ich da auch von Seiten deines AG kein Verschulden. Er folgt den betrieblichen Erfordernissen und braucht dich im Spätdienst. Und mit Übergabe deines Dienstplanes hat er dich darüber informiert! Am besten hingehen, Dienstplan abholen, Irrtum eingestehen und Kollegen gute Besserung wünschen :)
16.03.2018 um 11:07 Uhr
herzlichen Dank für die Antworten, dass hilft mir schon sehr weiter. Natürlich haben wir einen Betriebsrat..aber na ja. Selbstverständlich kann ich mir vorstellen, dass ein AN über 6 Wochen krank ist, aber dann wird er doch ausgesteuert oder? Denn sie haben mich an ihn gekoppelt mit den Diensten, obwohl er auch nur Nacht und und quasi so eine halbe Nacht eingetragen hat, und er gar nicht da ist. Ich verstehe nur nicht, dass man jemanden plant der gar nicht geplant werden hätte dürfen. Ja die alternative Spätdienst war einmal. Ich sagte ja es wurde ein neues System erstellt, und da haben wir uns nicht für den Spätdienst eingetragen. Ok bevor das ausartet....schon kompliziert genug das ganze...Arbeitsverweigerung ist es ja dann wenn ich die Dienste nicht antrete, geht ja fast der ganzen Belegschaft so, dass sie was zugesichert ( angeboten ) bekommen und es nicht eingehalten wird. Die Früh,Spät,Nachtdienste sind ja jetzt in Gruppen eingeteilt mit jeweils einem Schichtführer der auch für die Planung zuständig ist, wo zugesichert wird das nur die Dienste der jeweiligen Gruppe gemacht werden und kein Wechsel in eine andere möglich ist, es sei denn Wechsel in die Springergruppe. Aber die können dann machen was sie wollen. ( Direktionsrecht ). Ich nenn sowas Verarschung....sorry.
PS: Wir bekommen unsere DP`s 14 Tage im Voraus.
Marcus