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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiter App

P
Peter12
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns soll ein App für die Mitarbeiter eingeführt werden, als Austauschplattform mit Chatfunktion z.B. für Essenspläne, Parkplätze und Pinnwand. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt mit dem privaten Handy. Inwieweit sind wir als Betriebsrat mitbestimmungspflichtig? Besten Dank im voraus für Eure Unterstützung.

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Community-Antworten (3)

W
WillsWissen

23.11.2017 um 13:23 Uhr

Sie soll nicht eingeführt werden, sondern wird angeboten! Du schreibst "freiwillig und privates Handy". Was seht Ihr dort als Mitbestimmungspflichtig?

O
outofmemory

23.11.2017 um 15:23 Uhr

Ich würde es ganz klar bejahen: Es dürften zur Anwendung kommen §87 Abs.1 1 und 7 sowie § 80 Abs.1 1

B
BRHamburg

24.11.2017 um 05:27 Uhr

Schon weil über die App auch der Schichtplan und evtl auch Änderungen verbreitet werden sehe ich hier eine Mitbestimmung. Bin ich z.B verpflichtet auf eine Änderung des Schichtplans zu reagieren wenn ich diese App nutze? Wer darf überhaupt für das Unternehmen relevante Sachen verbreiten? Es gibt also einige Punkte die man klären sollte.

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