Musterbetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung zum Thema Überlastungsanzeige
Ziele der Vereinbarungen
- mögliche Ziele aus Sicht des Unternehmens:
- Qualität und Produktivität sichern
- Arbeits- und Gesundheitsschutz als Zukunftssicherung und Wettbewerbsvorteil
- Schutz Dritter: z. B. Patienten, Kunden etc.
- Einsatz moderner Managementsysteme ohne Gefährdung der Beschäftigten
- mögliche Ziele aus Sicht der Arbeitnehmervertretung:
- Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherstellen
- Sicherheit und Gesundheit der Patientinnen, Bewohner oder Kundinnen sicherstellen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten
- alle Seiten für Überlastung sensibilisieren, Gefährdungen zum Thema machen, Arbeits- und Gesundheitsschutz als Priorität setzen
- Beschäftigten die Möglichkeit geben, sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, die aus überlastungsbedingten Fehlern oder Schäden entstehen können
- Folgen von Arbeitsverdichtung abmildern
- altersgerechtes Arbeiten ermöglichen
- Arbeitsorganisation beeinflussen und verbessern
- Beschäftigten die Möglichkeit geben, Überlastungen anzuzeigen, ohne dass sie Konsequenzen fürchten müssen
- (unternehmensweite) Transparenz über Arbeitsbedingungen schaffen
Indikatoren für eine Gefährdungs- oder Überlastungssituation
- Unter welchen Bedingungen können bzw. müssen Beschäftigte oder
andere eine Überlastanzeige stellen? Gibt es „objektive“ Indikatoren
wie z. B. Arbeitszeiten oder Kennzahlen zur Erfassung der Arbeitsbelastung, die beim Über- oder Unterschreiten eines bestimmten Wertes
ein Verfahren auslösen? Wie genau sehen diese Indikatoren aus? Wie
werden sie errechnet?
- Ist die Beurteilung der Situation eher den Beschäftigten überlassen?
Gibt es dazu Hilfestellungen für die Beschäftigten?
- mögliche Hinweise auf eine Überlastsituation, die angezeigt werden
sollte bzw. muss:
- erhöhtes Arbeitsvolumen
- ungeplante Arbeit: z. B. Notfälle, unerwarteter Ausfall von Kolleginnen und Kollegen
- Nichteinhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten
- organisatorische Mängel
- mangelhafte Arbeitsbedingungen
- zu geringe personelle Ausstattung
- Arbeitsrückstände
- Notwendigkeit, Aufgaben ständig neu zu priorisieren
Anzeige der Gefährdung/Überlastung
Wer/welcher Personenkreise ist berechtigt bzw. verpflichtet, eine Überlastung anzuzeigen?: einzelne Beschäftigte, Teams, der/die Teamsprecher/in, die Interessenvertretung und/oder andere Personen, Personenkreise oder Gremien
Feststellungsverfahren bei Gefährdungs- und Überlastungssituationen
- freiwilliges oder verpflichtendes Verfahren
- Wer entscheidet, ob tatsächlich eine Überlastungs- bzw. Gefährdungssituation gegeben ist?
- Wie sind die Beteiligten (Beschäftigte/r bzw. Anzeigende/r, Interessenvertretung, Führungskraft, Sozialberatung, Vertrauensleute, Qualitätsbeauftragte, Abteilungsleitung, Personalabteilung, Geschäftsführung) in das Verfahren einbezogen?
- klare Verantwortlichkeiten und Abläufe festlegen
Empfänger der Gefährdungs-/Überlastungsanzeige
- Empfänger der Überlastanzeige (Personen/Gremien): Interessenvertretung, Führungskraft, Sozialberatung, Vertrauensleute, Qualitätsbeauftragte, Abteilungsleitung, Personalabteilung, Geschäftsführung
- Welche Stellen müssen zwingend über die Anzeige informiert werden (Führungskraft, Betriebsrat)? Welche Stellen können zusätzlich informiert werden?
- bei abgestufter Dringlichkeit bzw. bei verzögerter Abhilfe: Wann ist die nächsthöhere Hierarchieebene zu informieren?
Verfahren bei Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen
- Welche Maßnahmen folgen aus der Anzeige? Wer ist in diesem Prozess wofür verantwortlich? Wie wird die Rückmeldung an die Beschäftigten gewährleistet?
- Wie ist das Mitbestimmungsverfahren organisiert? Wie wird gewährleistet, dass der Betriebsrat von Anfang an eingebunden ist?
- Wie wird sichergestellt, dass dem/der Beschäftigten keine Nachteile entstehen?
- Gespräch mit der Führungskraft: Wer nimmt teil bzw. kann hinzugezogen werden?
- Wie wird bei Konflikten bzw. unterschiedlichen Einschätzungen vorgegangen? Wie ist die Interessenvertretung in das Verfahren eingebunden?
- Gibt es Eskalationsstufen? Welche Rolle hat die Interessenvertretung in den einzelnen Schritten? Ist die Einrichtung einer Clearing- bzw. Schlichtungsstelle sinnvoll?
- Wer ist letztlich verantwortlich dafür, dass eine Entlastung herbeigeführt wird (Führungskraft, Geschäftsführung)?
- Wenn eine zeitnahe Lösung der Überlastung nicht möglich ist: Wie findet man sinnvolle Übergangslösungen? Wodurch sind diese begrenzt?
- Wie ist die Verbindung bzw. Abgrenzung zu den Beschwerderechten aus §§ 84 und 85 Betriebsverfassungsgesetz?
Formalien
- Formulare gemeinsam entwickeln (z. B. Arbeitgeber und Interessenvertretung):
- Wo stehen die Formulare/Vordrucke zur Verfügung?
- Haben Beschäftigte einfachen und direkten Zugriff darauf?
- Sind die Formulare verständlich formuliert?
- Wie, wo und wie lange werden die eingegangenen Anzeigen aufbewahrt?
- Welche Daten enthalten die Vordrucke?
- Team, Name (Betroffene/r oder Anzeigende/r), Abteilung
- Situationsbeschreibung, ggf. mit vorgefertigten Ankreuzmöglichkeiten
- Ursachen beschreiben, z. B. ungeplante Personalausfälle
- Folgen der Überlastung beschreiben, z. B. Unmöglichkeit, anfallende Arbeiten rechtzeitig und vollständig zu erledigen
- Hinweis auf § 242 BGB (Sorgfaltspflicht der Beschäftigten)
- geprüfte bzw. bereits eingeleitete Abhilfemaßnahmen beschreiben
- Vorschläge für Abhilfemaßnahmen, z. B. in Kliniken: Aufnahmestopp, Absetzen von Operationen
- Dokumentation der bisherigen Informationsschritte
Veröffentlichungen/Transparenz/Evaluation
- Beschäftigte regelmäßig über Art, Anzahl und Umgang mit den Anzeigen informieren
- Anzeigende können sich jeder Zeit über den Stand der Bearbeitung informieren
- Welche übergreifenden Themen ergeben sich aus den Anzeigen? Wie wollen die Betriebspartner diese weiterbearbeiten?
- Verfahren zur Evaluation des Anzeigeverfahrens festlegen
Pflichten und Verantwortlichkeiten nach dem ArbSchG:
- Verantwortung der Beschäftigten für die eigene Sicherheit und Gesundheit sowie von Dritten, z. B. Kollegen, Kunden, Patienten (§ 15 ArbSchG)
- Anzeigepflicht bei Gefährdungen (§ 16 ArbSchG)
- persönliche Sorgfaltspflicht und Haftung
- Pflichten des Arbeitgebers nach § 3 ff. ArbSchG
- Gewährleistung des Datenschutzes der Beschäftigten
- Recht der Beschäftigten, die Interessenvertretung in jedem Stadium hinzuzuziehen
- Verknüpfung mit anderen Instrumenten wie der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Weiterentwicklung der Vereinbarung
- Erfahrungen aus den definierten Verfahren regelmäßig auswerten
- ggf. Vereinbarung anpassen
Einbindung der Interessenvertretung
- allgemein: Gestaltung und Weiterentwicklung des Verfahrens im Austausch mit Beschäftigten und dem Arbeitgeber
- Beteiligung bei jedem Verfahrensschritt, z. B. Entwicklung von Indikatoren für Überlastung
- Recht darauf, selbst Überlastungen anzuzeigen
- Entwicklung von Konfliktregelungen: Eskalationsstufen, betriebliche Kommission oder Schlichtungsstelle (inkl. Besetzung)
- allgemein: klare und verbindliche Mitbestimmungsregelungen, Einbeziehung der Einigungsstelle
- verbindliche Regelungen: Welche Lösungen und Verfahren sollen mittelfristig helfen, Gefährdungen bzw. Überlastsituationen zu vermeiden?