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Musterbetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung zum Thema Überlastungsanzeige

Ziele der Vereinbarungen

- mögliche Ziele aus Sicht des Unternehmens:

  • Qualität und Produktivität sichern
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz als Zukunftssicherung und Wettbewerbsvorteil
  • Schutz Dritter: z. B. Patienten, Kunden etc.
  • Einsatz moderner Managementsysteme ohne Gefährdung der Beschäftigten

- mögliche Ziele aus Sicht der Arbeitnehmervertretung:

  • Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherstellen
  • Sicherheit und Gesundheit der Patientinnen, Bewohner oder Kundinnen sicherstellen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten
  • alle Seiten für Überlastung sensibilisieren, Gefährdungen zum Thema machen, Arbeits- und Gesundheitsschutz als Priorität setzen
  • Beschäftigten die Möglichkeit geben, sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, die aus überlastungsbedingten Fehlern oder Schäden entstehen können
  • Folgen von Arbeitsverdichtung abmildern
  • altersgerechtes Arbeiten ermöglichen
  • Arbeitsorganisation beeinflussen und verbessern
  • Beschäftigten die Möglichkeit geben, Überlastungen anzuzeigen, ohne dass sie Konsequenzen fürchten müssen
  • (unternehmensweite) Transparenz über Arbeitsbedingungen schaffen

Indikatoren für eine Gefährdungs- oder Überlastungssituation

- Unter welchen Bedingungen können bzw. müssen Beschäftigte oder
andere eine Überlastanzeige stellen? Gibt es „objektive“ Indikatoren
wie z. B. Arbeitszeiten oder Kennzahlen zur Erfassung der Arbeitsbelastung, die beim Über- oder Unterschreiten eines bestimmten Wertes
ein Verfahren auslösen? Wie genau sehen diese Indikatoren aus? Wie
werden sie errechnet?

- Ist die Beurteilung der Situation eher den Beschäftigten überlassen?
Gibt es dazu Hilfestellungen für die Beschäftigten?


- mögliche Hinweise auf eine Überlastsituation, die angezeigt werden
sollte bzw. muss:

  • erhöhtes Arbeitsvolumen
  • ungeplante Arbeit: z. B. Notfälle, unerwarteter Ausfall von Kolleginnen und Kollegen
  • Nichteinhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten
  • organisatorische Mängel
  • mangelhafte Arbeitsbedingungen
  • zu geringe personelle Ausstattung
  • Arbeitsrückstände
  • Notwendigkeit, Aufgaben ständig neu zu priorisieren

Anzeige der Gefährdung/Überlastung


Wer/welcher Personenkreise ist berechtigt bzw. verpflichtet, eine Überlastung anzuzeigen?: einzelne Beschäftigte, Teams, der/die Teamsprecher/in, die Interessenvertretung und/oder andere Personen, Personenkreise oder Gremien

Feststellungsverfahren bei Gefährdungs- und Überlastungssituationen


- freiwilliges oder verpflichtendes Verfahren


- Wer entscheidet, ob tatsächlich eine Überlastungs- bzw. Gefährdungssituation gegeben ist?


- Wie sind die Beteiligten (Beschäftigte/r bzw. Anzeigende/r, Interessenvertretung, Führungskraft, Sozialberatung, Vertrauensleute, Qualitätsbeauftragte, Abteilungsleitung, Personalabteilung, Geschäftsführung) in das Verfahren einbezogen?


- klare Verantwortlichkeiten und Abläufe festlegen

Empfänger der Gefährdungs-/Überlastungsanzeige


- Empfänger der Überlastanzeige (Personen/Gremien): Interessenvertretung, Führungskraft, Sozialberatung, Vertrauensleute, Qualitätsbeauftragte, Abteilungsleitung, Personalabteilung, Geschäftsführung


- Welche Stellen müssen zwingend über die Anzeige informiert werden (Führungskraft, Betriebsrat)? Welche Stellen können zusätzlich informiert werden?


- bei abgestufter Dringlichkeit bzw. bei verzögerter Abhilfe: Wann ist die nächsthöhere Hierarchieebene zu informieren?

Verfahren bei Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen


- Welche Maßnahmen folgen aus der Anzeige? Wer ist in diesem Prozess wofür verantwortlich? Wie wird die Rückmeldung an die Beschäftigten gewährleistet?


- Wie ist das Mitbestimmungsverfahren organisiert? Wie wird gewährleistet, dass der Betriebsrat von Anfang an eingebunden ist?


- Wie wird sichergestellt, dass dem/der Beschäftigten keine Nachteile entstehen?


- Gespräch mit der Führungskraft: Wer nimmt teil bzw. kann hinzugezogen werden?


- Wie wird bei Konflikten bzw. unterschiedlichen Einschätzungen vorgegangen? Wie ist die Interessenvertretung in das Verfahren eingebunden?


- Gibt es Eskalationsstufen? Welche Rolle hat die Interessenvertretung in den einzelnen Schritten? Ist die Einrichtung einer Clearing- bzw. Schlichtungsstelle sinnvoll?

- Wer ist letztlich verantwortlich dafür, dass eine Entlastung herbeigeführt wird (Führungskraft, Geschäftsführung)?


- Wenn eine zeitnahe Lösung der Überlastung nicht möglich ist: Wie findet man sinnvolle Übergangslösungen? Wodurch sind diese begrenzt?


- Wie ist die Verbindung bzw. Abgrenzung zu den Beschwerderechten aus §§ 84 und 85 Betriebsverfassungsgesetz?

Formalien


- Formulare gemeinsam entwickeln (z. B. Arbeitgeber und Interessenvertretung):

  • Wo stehen die Formulare/Vordrucke zur Verfügung?
  • Haben Beschäftigte einfachen und direkten Zugriff darauf?
  • Sind die Formulare verständlich formuliert?
  • Wie, wo und wie lange werden die eingegangenen Anzeigen aufbewahrt?

- Welche Daten enthalten die Vordrucke?

  • Team, Name (Betroffene/r oder Anzeigende/r), Abteilung
  • Situationsbeschreibung, ggf. mit vorgefertigten Ankreuzmöglichkeiten
  • Ursachen beschreiben, z. B. ungeplante Personalausfälle
  • Folgen der Überlastung beschreiben, z. B. Unmöglichkeit, anfallende Arbeiten rechtzeitig und vollständig zu erledigen
  • Hinweis auf § 242 BGB (Sorgfaltspflicht der Beschäftigten)
  • geprüfte bzw. bereits eingeleitete Abhilfemaßnahmen beschreiben
  • Vorschläge für Abhilfemaßnahmen, z. B. in Kliniken: Aufnahmestopp, Absetzen von Operationen
  • Dokumentation der bisherigen Informationsschritte

Veröffentlichungen/Transparenz/Evaluation


- Beschäftigte regelmäßig über Art, Anzahl und Umgang mit den Anzeigen informieren


- Anzeigende können sich jeder Zeit über den Stand der Bearbeitung informieren


- Welche übergreifenden Themen ergeben sich aus den Anzeigen? Wie wollen die Betriebspartner diese weiterbearbeiten?


- Verfahren zur Evaluation des Anzeigeverfahrens festlegen

Pflichten und Verantwortlichkeiten nach dem ArbSchG:


- Verantwortung der Beschäftigten für die eigene Sicherheit und Gesundheit sowie von Dritten, z. B. Kollegen, Kunden, Patienten (§ 15 ArbSchG)


- Anzeigepflicht bei Gefährdungen (§ 16 ArbSchG)


- persönliche Sorgfaltspflicht und Haftung


- Pflichten des Arbeitgebers nach § 3 ff. ArbSchG


- Gewährleistung des Datenschutzes der Beschäftigten


- Recht der Beschäftigten, die Interessenvertretung in jedem Stadium hinzuzuziehen


- Verknüpfung mit anderen Instrumenten wie der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
 

Weiterentwicklung der Vereinbarung


- Erfahrungen aus den definierten Verfahren regelmäßig auswerten


- ggf. Vereinbarung anpassen

Einbindung der Interessenvertretung


- allgemein: Gestaltung und Weiterentwicklung des Verfahrens im Austausch mit Beschäftigten und dem Arbeitgeber


- Beteiligung bei jedem Verfahrensschritt, z. B. Entwicklung von Indikatoren für Überlastung


- Recht darauf, selbst Überlastungen anzuzeigen
- Entwicklung von Konfliktregelungen: Eskalationsstufen, betriebliche Kommission oder Schlichtungsstelle (inkl. Besetzung)


- allgemein: klare und verbindliche Mitbestimmungsregelungen, Einbeziehung der Einigungsstelle


- verbindliche Regelungen: Welche Lösungen und Verfahren sollen mittelfristig helfen, Gefährdungen bzw. Überlastsituationen zu vermeiden?

Themen und Funktionen
Checklisten, Musterbriefe & Musterbetriebsvereinbarungen