Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Grundlage für einen Anspruch
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Regelung im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesamtzusage, vertragliche Einheitsregelung
Betriebliche Übung; Voraussetzungen für Bindung des Arbeitgebers:
Jährliche Gewährung von Weihnachtsgeld (mind. die letzten drei Jahre jeweils in gleichem Ermessen)
Eine Zulage von Weihnachtsgeld ist nicht zwingend
Betriebliche Übung darf nicht abgeändert worden sein
Beschäftigte stimmen über Einstellung/Einschränkung der Leistung zu
Annahme der Änderung der Beschäftigten ohne Widerstand für drei Jahre
Erklärung des Arbeitgebers ohne Missverständnisse; somit kein Rechtsanspruch auf Gewährung in Zukunft
Jährliche Gewährung von Weihnachtsgeld (mind. die letzten drei Jahre jeweils in gleichem Ermessen)
Leistung ohne Vorbehalt
Verbot der Diskriminierung
Grundsatz der Gleichbehandlung
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Höhe
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Regelung im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesamtzusage, vertragliche Einheitsregelung
Eine Differenzierung ist nach dem Grund zulässig
Wenn keine Regelung vorhanden ist, muss die Höhe dem billigem Ermessen entsprechen
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Wegfall / Kürzung
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Rückerstattung
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Eine Rückerstattung muss vereinbart sein
In der Vereinbarung darf keine unzumutbare Kündigungsbeschränkung enthalten sein
Zuschläge bis zu 102 € sind ausgenommen
Bindungsfrist (bis wann die Rückzahlung vereinbart werden kann)
Wenn das Weihnachtsgeld weniger als 1 Monatsgehalt ist, Rückzahlung bei Ausscheiden bis zum….. in voller Höhe
Ist das Weihnachtsgeld höher, richtet sich die Höhe der Rückzahlung nach dem Ausscheidetermin
Eine Verpflichtung auf Rückzahlung entsteht nur bei Kündigung seitens des Beschäftigten
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