Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Honorierte freie Tage
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Mutterschutz
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Elternzeit
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Fehlzeiten
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In der Regel keine Anrechnung möglich, weil eine spätere, nachträgliche Anrechnung nicht rechtens ist
Es besteht jedoch die Möglichkeit der Anrechnung im Tarifvertrag
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Streiktage
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Gesetzlich bestimmte Feiertage
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Es erfolgt keine Anrechnung auf Urlaub gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG
Besteht an Feiertagen eine Arbeitspflicht, werden die Feiertage als Urlaubstage angerechnet
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Maßnahmen zur Rehabilitation und Krankheitstage
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Wird das Entgelt fortgezahlt nach § 10 BUrlG erfolgt keine Anrechnung
Es ist jedoch eine Anrechnung möglich, wenn der Zeitraum der Entgeltfortzahlung in einer Betriebsvereinbarung, dem Tarifvertrag oder der Einzelvereinbarung verlängert wird und eine eindeutige Vereinbarung über eine Anrechnung vorliegt
Krankheitstage werden während der Urlaubszeit nicht angerechnet
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