Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Definition
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Unter Ruhezeit versteht man eine ununterbrochene Pause/Freizeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen
Diese Pause muss nach § 5 Abs. 1 ArbZG mindestens 11 Stunden betragen
Sonderregelungen sind vorhanden
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Verkürzung der Mindestruhezeit
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Spezielle Vereinbarungen
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§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG: Gewährung eines Ausgleichs
§ 7 Abs. 2a ArbZG: Es erfolgt eine Arbeitszeitverlängerung ohne einen Ausgleich, wenn der Bereitschaftsdienst oder die Arbeitsbereitschaft in einem erheblichen Umfang in die Arbeitszeit fällt
§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG: Wenn es wegen der Arbeit erforderlich ist und der Ausgleich der Ruhezeit-Verkürzung in einem festzulegendem Ausgleichszeitraum ist, wird die Ruhezeit um zwei Stunden verkürzt
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Verlängerung der Ruhezeit
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Spezielle Regelung
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