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Arbeitszeit und Vergütung

Checkliste
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kurzarbeit

AufgabenWas ist zu tun?Erledigt
Recht auf Mitbestimmung des BR (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)
  • Ist es sinnvoll Kurzarbeit einzuführen? Wenn ja inwieweit wo und wie (Dienstpläne)?
  • Erhalten die Beschäftigten einen finanziellen Ausgleich wegen Ihrer Einbußen?
Überprüfung
  • Hat der Betriebsrat betriebliche Informationen erhalten? (Auftragslage, Umsätze, Produktionszahlen, Vergleiche gegenüber den Vorjahren, Reichweite der Aufträge, Lagerbestände, Zukunftsperspektiven, Wirtschaftsprüfbericht aus dem Vorjahr, kurzfristige Erfolgsrechnung
  • Wenn der Betriebsrat diese Informationen nicht hat, kann es sein dass evtl. der Wirtschaftsausschuss über diese Informationen verfügt
Informationen einholen
  • Wenn der Betriebsrat noch über keine Informationen verfügt, dann kann er diese nach § 80 Abs. 2 BetrVG beim Arbeitgeber anfordern
Sachverständiger
  • Der Betriebsrat kann nach § 80 Abs. 3 BetrVG einen Sachverständigen hinzuziehen, sofern dies notwendig ist und der Arbeitgeber damit einverstanden ist
Vorbereitung
  • Wo besteht Handlungsbedarf und wo sind Spielräume vorhanden?
    • Prüfung der wirtschaftlichen Vertretung der Alternativen
    • Bestehen Alternativen (Produktion auf Lager, weniger mit Fremdfirmen arbeiten, Outsourcing rückgängig machen, Arbeitnehmer-Versetzung, Reparaturen/Wartungen vorziehen, Einsatz von weniger Leiharbeitnehmern)
    • Kann ein Arbeitsausfall wegen Kurzarbeit gar nicht kompensiert werden?
  • Ziele setzen
    • Zusatzleistungen des Arbeitgebers aufgrund des Lohnausfalls für die Beschäftigten
    • Kurzarbeit so weit wie möglich einschränken, Verteilung aber dennoch auf möglichst viele Mitarbeiter
    • Alternativen zur Kurzarbeit vor dem Arbeitgeber durchsetzen
  • Struktur für Verhandlung festlegen
    • Wer führt die Verhandlung?
    • Mit Kompromissen rechnen
    • Unabdingbare Verhandlungspunkte
    • Kurzarbeit wirtschaftlich zumutbar?
    • Alternativen gründlich ausarbeiten
Belegschaft
  • Der Betriebsrat muss die Belegschaft über die geplante Einführung von Kurzarbeit informieren
  • Mögliche Alternativen zur Verhinderung von Kurzarbeit mitteilen und Ansprüche/Wünsche/Forderungen des Betriebsrats aufzeigen
Verhandlung
  • Wenn die Einführung von Kurzarbeit vermieden werden kann oder der Ausgleich für den Lohnausfall zu niedrig ist, sollte die Einigungsstelle eingeschaltet werden
  • Ist die Einführung von Kurzarbeit unvermeidbar, dann sollte der Betriebsrat nur zustimmen, wenn ein Ausgleich für den Lohnausfall angeboten wird. Anschließend wird eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen
  • Keine Zustimmung des BR, sofern kein rechtskräftiger Anerkennungsbescheid nach § 99 (3) SGB III vorliegt
  • Mit Hilfe des Initiativmitbestimmungsrechts kann der BR das Verfahren einleiten
  • Beispiel: Der Arbeitgeber möchte aufgrund mangelnder Aufträge Mitarbeiter entlassen. Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber auffordern, anstatt der Entlassung eines Teils der Mitarbeiter Kurzarbeit für alle Beschäftigten einzuführen. Ist der Arbeitgeber dagegen bzw. scheitern die Verhandlungen, kann der Betriebsrat durch Einschaltung der Einigungsstelle versuchen, sein Ziel zu erreichen.
Gewährung von Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. SGB III)
  • 1. Handlung:
    • Hinweis des Betriebsrats oder Arbeitgebers auf Arbeitsausfall wird statt gegeben. Glaubhafte Beweise für Grund der Einführung von Kurzarbeitergeld ausführlich schildern (besonders den Arbeitsausfall).
    • Ausstellung eines Bescheides von der Agentur für Arbeit über das (Nicht)-Vorliegen.
  • 2. Handlung:
    • Antrag über Gewährung von Kurzarbeitergeld einreichen (Betriebsrat oder Arbeitgeber). Ausführliche Schilderung der persönlichen Voraussetzungen (Arbeitgeber muss die Voraussetzungen nachweisen).
    • Ausstellung eines Bescheides von der Agentur für Arbeit über (Nicht)-Zulassung des beantragten Kurzarbeitergeldes.
  • Zahlungsablauf
    • Berechnung des Kurzarbeitergeldes vom Arbeitgeber und Auszahlung an die betroffenen Mitarbeiter
    • Erstattung des Kurzarbeitergeldes von der Agentur für Arbeit

Musterbetriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung zum Thema 5-Schicht-System

Musterbetriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung zum Thema Einführung der 7‑Tage‑Woche

Musterbrief

Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitarbeit

Musterbetriebsvereinbarung

Absenkung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich

Musterbetriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung zum Thema Akkordentlohnung

Musterbetriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung zum Thema Akkordlohn – Erprobung

Musterbrief

Anordnen von Überstunden

Musterbrief

Anordnung von Überstunden ohne Zustimmung des Betriebsrats

Musterbetriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung zum Thema Anordnung von Arbeitszeitausfall in Eilfällen

Musterbetriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung zum Thema Anordnung von Überstunden in Eilfällen

Themen und Funktionen
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