Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Beteiligte
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Überblick
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Vorpfändung
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Es muss ein vollstreckbarer Titel als Grundlage gegeben sein
Bewirkung durch Zustellung der Vorpfändungsbenachrichtigung an Arbeitgeber
Wirkungen:
Der Gläubiger bekommt das Pfandrecht, sofern binnen 1 Monats die Pfändung bewirkt wird
Der Arbeitnehmer verfügt nicht mehr über seinen Anspruch auf Vergütung
Dem Arbeitgeber ist es untersagt, pfändbare Vergütungsanteile an den Arbeitgeber auszuzahlen
Die Wirkungen entfallen, wenn die Pfändung nicht binnen 1 Monats bewirkt wird bzw. eine neue Vorpfändung erfolgt
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Überweisungs- und Pfändungsbeschluss
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Grundlage hierfür ist die Vollstreckungsklausel und ein vollstreckbarer Titel
Der Beschluss wird durch die Zusendung an den Arbeitgeber bewirkt
Wirkungen:
Der Arbeitnehmer hat sich jeder Verfügung über seine Forderungen zu enthalten
Dem Arbeitgeber ist es untersagt, pfändbare Vergütungsanteile an den Arbeitgeber auszuzahlen und er muss pfändbare Teile der Vergütung an den Gläubiger auszahlen
Die Wirkungen entfallen, wenn das Gericht die Forderung ablehnt oder der Gläubiger die Forderung begleicht
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Erklärung des Drittschuldners
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Der Drittschuldner muss über die gepfändete Forderung den Gerichtsvollzieher oder den Gläubiger informieren, wenn der Arbeitgeber vom Gläubiger aufgefordert wird und diese Forderung in der Zustellungsurkunde steht
Die Frist beträgt 14 Tage und gilt ab der Zustellung des Überweisungs- und Pfändungsbeschlusses
In dem Beschluss steht
ob und inwieweit andere Personen Ansprüche an die Forderung stellen,
ob und inwieweit der Beschäftigte die Forderung als begründet anerkennt und
ob und warum die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist
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Möglichkeiten des Drittschuldners, sich zu verteidigen
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Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, alle Einwände geltend zu machen, die ihm zu dem Zeitpunkt der Pfändung gegenüber dem Schuldner zustanden: Aufrechnung, Nichtigkeit, Verjährung, Erlöschen der Forderung, Ablauf der tariflichen Ausschluss- oder Verfallfrist, Umsetzung des Vergütungsanspruchs
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