Aufgaben | Was ist zu tun? | Erledigt |
Ladenschlussgesetz |
Laden mit mindestens einem regelmäßigen Mitarbeiter
Einsicht/Aushang an geeigneter Stelle im Laden
Rechtslage § 21 Abs. 1 Nr. 1 LadenschlussG
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Arbeitszeitgesetz |
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Ausnahme-Verordnungen |
Beschäftigungsverbot bei Arbeitern an Sonn- und Feiertagen aus der Stahl- und Eisenindustrie
Inhalt ist der Verordnungstext
Einsicht/Aushang an geeigneter Stelle im Unternehmen
Rechtslage § 8 der oben genannten Verordnung
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Ausnahme-Verordnungen |
Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen aus der Papierindustrie
Einsicht/Aushang an geeigneter Stelle im Unternehmen
Rechtslage § 9 der oben genannten Verordnung
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