Erstellt am 01.04.2014 um 11:27 Uhr von AlterMann
Hallo Daddy, das kommt auf die Formulierung an:
a) Einigen sich AG und AN, dass der bestehende Arbeitsvertrag unbefristet fortgesetzt werden soll, dann gilt das ab sofort.
b) Einigen sich AG und AN, dass im Anschluss an den befristeten Arbeitsvertrag ein neuer , unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll, dann gilt die Entfristung mit dem 1. Arbeitstag des neuen Vertrags.
Und jetzt würde es mich interessieren, warum das in Deinem Fall wichtig ist.
Erstellt am 01.04.2014 um 12:07 Uhr von Nubbel
wenn ein befristeter arbeitsvertrag entfristet wird....sofort. oder steht da: entfristet zum.....
Erstellt am 01.04.2014 um 12:39 Uhr von Daddy
Müsste nochmal nach der genauen Formulierung schauen. Habs gerade nicht vorliegen.
es geht um ein BR Mitglied von uns, der entfristet werden soll bzw wurde, je nach Formulierung, der jetzt Probleme mit dem AG hat und sich nun sorgen macht, dass die Entfristung zurückgenommen wird.
Erstellt am 01.04.2014 um 12:46 Uhr von Nubbel
unterschrieben ist unterschrieben.
Erstellt am 01.04.2014 um 16:07 Uhr von gironimo
wenn es da Unstimmigkeiten gibt, sollte der BR im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2BetrVG) mit dem AG das Problem aus der Welt schaffen.
Erstellt am 01.04.2014 um 16:40 Uhr von Oblatixx
> sollte der BR im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit
DAS liest man viel zu selten!
Meist wird der Anwalt empfohlen, oder das Gericht, oder auch Selbstjustitz ...
Erstellt am 01.04.2014 um 16:55 Uhr von Daddy
Mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebe ich dir grundsätzlich recht. Nur unser Arbeitgeber hat da so seine eigene Interpretation was das angeht. Nach seinem Verständnis ist so eine einseitige Angelegenheit. Der BR muss es, er der AG nicht und wir sind natürlich die Bösen :-)
Erstellt am 01.04.2014 um 18:35 Uhr von Cykex
Wenn ich das richtig verstehe hat der Kollege einen Befristeten Arbeitsvertrag gehabt und soll einen unbefristeten bekommen richtig?
Bei befristete Arbeitsverträge ist es so wenn ein Mitarbeiter einen Tag nach Ende des befristeten Arbeitsvertrag in der Firma erscheint und so auch gepeppt ist seine Arbeit aufnimmt dann wandelt sich der Vertrag eh in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um zur Not kann man über eine Feststellungsklage das dann auch erwirken. hat er dazu noch Unterschrieben das der Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag über geht ist die Nummer eh durch siehe Vertragsrecht Beide seiten Unterschreiben ein vertrag und damit ist es gut. habe ich es aber falsch verstanden dann bitte ich um Berichtigung möchte hier keine falschen aussagen machen m.f.g