Erstellt am 20.10.2014 um 09:46 Uhr von Kölner
Erstellt am 20.10.2014 um 16:57 Uhr von Schnapphaken
Alles sehr merkwürdig.
Wie soll ein, allein auf einen Sachgrund basierender befristeter Vertrag auslaufen, wenn der Sachgrund noch weiter besteht?
Kölner, wie das jetzt gehen soll, musst Du mir jetzt bitte einmal näher erklären.
Machen kann der AG natürlich viel. Ob es aber korrekt ist, ist dann ja etwas anderes.
Erstellt am 20.10.2014 um 17:40 Uhr von rtjum
ist doch ganz einfach, der AG will den Arbeitnehmer nicht unbefristet übernehmen und verlängert den Vertrag nicht, gibt den dann an den anderen Arbeitnehmer der nochmal befristet beschäftigt werden kann. Der Sachgrund ist noch vorhanden allerdings will der AG einen anderen haben.
ob das die feine englische Art ist ...
Erstellt am 20.10.2014 um 19:53 Uhr von Hoppel
@ Schnapphaken
"Wie soll ein, allein auf einen Sachgrund basierender befristeter Vertrag auslaufen, wenn der Sachgrund noch weiter besteht?"
Deine Frage ergibt überhaupt keinen Sinn! Demnach müsste ein mit Sachgrund befristeter AV ja auslaufen, wenn der Sachgrund vor vereinbartem Befristungsende nicht mehr existiert ...
@ Quietschbeule
Warum fragt Ihr nicht Euren AG, warum er den Vertrag von AN A nicht mehr verlängern will? Gibt es einen TV, der einer Vertragsverlängerung von A entgegen steht?
Erstellt am 21.10.2014 um 13:36 Uhr von FranzSv
Hatten wir auch solche Verträge.
Sachgrundbefristet mit Grund und ein ende der Befristung reingeschrieben.
Haben wir so stehen lassen, denn "ER" meinte: er müsse die am ende des Datums unbefristet einstellen. soll er machen:-)
Erstellt am 21.10.2014 um 16:40 Uhr von Hoppel
@ FranzSv
Wow ... ein sachgrundbefristeter AV mit Grund und auch noch ein Datum, an welchem der Vertrag enden soll ... *VBG*
Glückwunsch, Ihr habt einen AG der seine Hausaufgaben offensichtlich richtig gemacht hat!
Nur Euer Gremium scheint offensichtlich noch nie etwas von zulässigen Doppelbefristungen gehört zu haben ...
Erstellt am 21.10.2014 um 23:04 Uhr von Schnapphaken
@Hoppel
Mein Text:
"Wie soll ein, allein auf einen Sachgrund basierender befristeter Vertrag auslaufen, wenn der Sachgrund noch weiter besteht?"
Dein Zitat:
„Deine Frage ergibt überhaupt keinen Sinn! Demnach müsste ein mit Sachgrund befristeter AV ja auslaufen, wenn der Sachgrund vor vereinbartem Befristungsende nicht mehr existiert ...“
Richtig! Und natürlich macht die Frage einen Sinn. Einen ganz Einfachen sogar.
Die von dir angesprochene Doppelbefristungen sind zwar durchaus möglich, aber nicht in Verbindung mit einer Kalendermäßigen, wo diese dann auch noch dem Sachgrund vorgehen soll, sondern nur in Kombination mit einer zusätzlichen auflösenden Bedingung, die zwar zeitabhängig sein kann, aber nicht kalendermäßig vorbestimmt sein darf.
Eine kalendermäßige Befristung ist in der Regel eine mit konkretem Anfangs- und Endtermin.
Bei der Zweckbefristung soll das Arbeitsverhältnis aber nicht mit Erreichen eines im Voraus bestimmten Kalendertages enden, sondern mit Erreichen eines bestimmten Zwecks.
Dabei wird der Eintritt des Zwecks von den Vertragsparteien als sicher angesehen, lediglich der Zeitpunkt der Zweckerreichung ist offen.
Die Vertragsparteien müssen den Befristungszweck auch erörtern und voraussehbar machen. Der Zweck muss objektiv erkennbar sein. Er ist der sachliche Grund, der die Zweckbefristung rechtfertigt. Eine Koppelung mit einer kalendermäßigen Befristung würde ja dazu führen, dass genau dieses nicht mehr gewährleistet wäre.
Erstellt am 22.10.2014 um 07:03 Uhr von Nubbel
es ist gemeingefährlich wie du dein nichtsissen gut geschüttelt drei mal im kreis gedreht niederschreibst und als fakt verkaufst.
http://www.georgboll.de/gebo0605/awl/Mensch_Arbeit/TzBfG/BefrTenbruck.pdf
auf seite sieben kann man das erste mal nachlesen welchen gequirlten mist du hier verbreitest.
Erstellt am 22.10.2014 um 07:11 Uhr von Quietschbeule
Hallo, versteh ich es jetzt richtig: Sachverhalt:Mitarbeiter a ist seit ueber 2 jahren im haus. Hat einen befristeten vertrag mit sachgrund unddem hinweis laengstens bis 31.12.14. Da eine kalendermaessige nicht mehr geht (da laenger als 2 jahre im haus). Greift der sachgrund. Wenn der ag diesen sachgrund nun einer anderen mitarbeiterin gibt, entfaellt der sachgrund mit unterschrift sachgrund und die mitarbeiterin a ist unbefristet eingestellt, da der kalendermaessige sachgrund schon laengst abgelaufen ist.
Erstellt am 22.10.2014 um 09:07 Uhr von Kölner
Nein. Das heisst es nicht: Die Kollegin geht spätestens mit Wegfall des Sachgrundes und/oder hilfsweise zum Jahreswechsel.
Der AG hat alles richtig gemacht - und den Mist von Schnapphaken ist als Dummfug abzuhaken.
Erstellt am 22.10.2014 um 10:06 Uhr von Quietschbeule
Hallo,
habe gerade mit dem Anwalt telefoniert. Er sieht das nicht ganz so. Wenn eine Mitarbeiterin einen Arbeitsvertrag mit einem Sachgrund und einem zeitlich befristeten Ende hat und dieser Sachgrund über dem zeitlich befristeten Ende hinaus besteht (also Sachgrund Krankheitsvertretung und der MA ist noch weiterhin krank) und der AG lässt den Vertrag zum Zeitpunkt auslaufen, dann hat die Kollegin gute Chancen auf Weiterbeschäftigung zu klagen, da der Sachgrund ja noch besteht. Hier versucht der AG den rechtlichen Vorschriften zu beugen, nämlich TZBfG mit Sachgrund. Man muss die Sachgründe unterscheiden. Bei einem Projekt sieht das schon wieder ganz anders aus. Da mit Ereichen des Projektes, aber längstens bis z.B. 31.12. die Beschäftigung besteht. Ist das Projekt beendet, endet der Vertrag. Längstens kann man ihn aber noch bis 31.12.2014 beschäftigen, z.B. weil die Projektförderung noch besteht,
wenn der Sachgrund
aber nicht endet, oder absehbar ist, dass der Sachgrund entfällt (z.B.
MA erklärt, dass er nicht mehr wiederkommt, dann sieht
das Ganze anders aus.
Wenn der AG als Sachgrund Krankheitsvertretung angibt, und der Sachgrund weiterbesteht aber der AG immer nur Verträge z.B. quartalsweise macht, dann versucht er das TZBfG zu umgehen, weil er jedes Quartal überprüft, ob er den Mitarbeiter noch braucht. Der Befristungsgrund ist aber Sachgrund - Krankheit. Hiermit umgeht er die 2jahres-Frist. Dies ist Rechtsbeugung. Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt.
Auf eure Antworten/Kommentare bin ich gespannt.
Erstellt am 22.10.2014 um 11:34 Uhr von Kulum
Das wird dir kaum helfen, aber ich bin da bei deinem Anwalt.
Bei rhetorischen Kunststücken wie: "den Mist von Schnapphaken ist als Dummfug abzuhaken" oder "...welchen gequirlten mist..." hab ich ehrlich gesagt keinen Bock meine Meinung auch noch zu begründen.
Wir haben hier so viele "Allwissende" die werden dir schon erklären warum der Mann trotz Staatsexamen nur Rotze labert. In letzter Zeit frage ich mich sowieso, wie dumm einige Richter und Anwälte sind, teilweise Monate für einen Beschluss / Urteil zu brauchen, wo man hier innerhalb von Minuten doch glasklare Ansagen und "Rechtssicherheit" bekommt. Und von den dummen Anwälten liegt regelmäßig auch noch einer, trotz Staatsexamen und ewiger Vorbereitung, völlig daneben.
Ist schon geil hier ;)
Erstellt am 22.10.2014 um 11:46 Uhr von Nubbel
ich hatte ja keine ahnung das schnapphaken ne anwältin ist. orion als sachverständige für arbeitsrecht hat sich auch oft verrannt. und anwälte in seminaren geben auch oft falsche verlegenheitsantworten.
ich kann nur sagen, wenn man so wie du erstarrt vor angeblichem wissen, sollte man sich gut überlegen was man noch glaubt.
der kollegin von quietschbeule kann man nur raten, genau diesen anwalt zu nehmen.
Erstellt am 22.10.2014 um 12:14 Uhr von Kulum
Ach wie drollig. Du darfst natürlich gerne unterstellen, was immer du glaubst da hineininterpretieren zu müssen - auch gerne ein "erstarren vor angeblichen Wissen"
Ihr klugscheißert hier rum, gebt hier Rechtsberatung vom allerfeinsten und macht euch nicht mal die Mühe das Kauderwelsch als Meinung zu kennzeichnen.
Das ihr falsch liegen könntet, kommt für euch nicht mal ansatzweise infrage.
Aber nicht doch Nubbel, der Arbeitnehmerin sollte man unter allen Umständen dringenst davon abraten genau diesen Anwalt zu nehmen. Eine der Koryphäen hier wäre ihr dringend zu empfehlen. Im Grunde kann man jedem Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber nur dringend empfehlen hier um Rechtsbeistand zu ersuchen. Seien wir doch mal ehrlich, so n blöder Anwalt, was weiß der schon. Der gibt bestenfalls ne Meinung ab. Wahre Erleuchtung erhält man doch nur bei euch!
Quitschbeule
Ich bin immer noch bei deinem Anwalt
Erstellt am 22.10.2014 um 12:19 Uhr von Nubbel
kullum, welches problem plagt dich? warum schlägst du stellvertretend auf falsche ein? stehen dir schnapphaken, die schwalbenester im orion befestigen so nahe?
ich denke immer noch, dass die kollegin sich an quietschbeules anwalt wenden sollte und nicht so wie du sagst, an die konifäre schwalbennest
Erstellt am 23.10.2014 um 09:54 Uhr von Kucki
Bitte vorm Schreiben sollte besser erst das Denken kommen. Und wenn dies Probleme bereitet, es gleich ganz sein lassen.
ist doch ein bisschen peinlich, wenn man als nichtbeigreifer dasteht.
Erstellt am 23.10.2014 um 11:30 Uhr von Nubbel
kucki, was willst du uns sagen? dass du grundsätzlich deine eigenen ratschläge nicht selber befolgst, ist dem geschriebenen zu entnehmen, aber sonst ist kein gehalt zu finden
Erstellt am 23.10.2014 um 13:24 Uhr von Kocki
„ich denke immer noch, dass die kollegin sich an quietschbeules anwalt wenden sollte und nicht so wie du sagst, an die konifäre schwalbennest“
Wenn du auch richtig lesen könntest, hättest du normalerweise bemerken müssen, dass @Kulum genau das macht, was du hier empfiehlst und nicht das, was du ihm unterstellst.
Und genau darauf bezog sich mein freundlicher Hinweis aufs Lesen und Nachdenken.
Jetzt verstehe ich aber auch endlich, was das laufende Nennen anderer Nicks, die hier auch gar nicht vertreten sind, bedeuten könnte.
Wenn deine Rumpelkiste, aus der du deine Antworten zu entnehmen scheinst, einwenig in Unordnung geraten sein sollte, würde ich sie einmal aufräumen.
Noch besser wäre es, du lässt es gleich ganz sein.
Erstellt am 23.10.2014 um 13:33 Uhr von Nubbel
kocki, und ich betone, nicht kucki, brauchst du das als lebenselexier?
Erstellt am 23.10.2014 um 14:38 Uhr von Quietschbeule
Hallo liebe Leute, lasst es gut sein. Es geht hier um die Sichtweise Anderer zu Fragen. Hilfreich ist doch, dass jeder die Frage vielleicht anders interpretiert und das so Gedankenanstoesse kommen, auf die man selber vielleicht gar nicht gekommen waere. Mifr gefaellt das Forum gut.Auch lese ich gerne die Fragen anderer um zu sehen, wo sind die Sorgen und Noete der anderen und wo steht unser Gremium.
Nicht mehr aber auch nicht weniger. Vielen Dank