Hallo SBV,
ich selbst bin keine gewählte BR'in. Mein Amt als SB-Vertrauensperson ist ausreichend mit Arbeit gefüllt.
Wenn Du den § 95 Abs. 1 Satz 3 "Heranziehung eines stellvertretenden Mitglieds" aufmerksam liest, dann zieht man den Schluß, dass im Verhinderungsfall (das ist immer dann, wenn ich in Urlaub, Krank oder dienstlich außer Haus bin) das erst gewählte stellvertr. Mitglied mich vertritt. In großen Betrieben (wie hier in unserem Betrieb) kann das zweit gewählte stellvertr. Mitglied noch herausgezogen werden. Aber dann ist Schluß, das wird auch der Arbeitgeber nicht zulassen. (Darüber gibt es auch höchstrichterliche Entscheidungen).
Deinen letzten Absatz finde ich spannend, da, wie in meinem Fall, der Betriebsratsvorsitzende, der mit mir nicht klar kommt, da ich nicht seinen "Wünschen" gehorche 2006 versuchte hat mit Gegenkandidaten aus seinem BR-Gremium mir meine Kandidatur zu nichte zu machen. Was nicht glückte. Was ihm allerdings glückte, die Stellvertreter mit BR zu besetzten (die Wähler haben sich dazu entschlossen). Es wurde auch massiv Walwerbung gegen die anderen Stellvertr.Kandidaten gemacht. Auch die IG-Metall Ortsverwaltung hat dazu mitgeholfen. Obwohl alle Kandidaten langjährige Mitglieder sind. Die nächste Wahl ist 2010, vielleicht erinnern sich die 1000 sb daran, dass sie zwar eine funktuionierende SB-Vertretung mit mir als Vertrauensperson haben, aber mit den Stellis (allesamt Betriebsräte) es nicht klappt.
Es läuft auch eine Wahlanfechtung der Stellvertreterwahl vor dem AG und ist jetzt anhängig beim BAG. Ich hoffe, dass es zu einer Entscheidung kommt, dass diese Stellvertreterwahl nicht der Wahlordnung entspricht (sie wurde vom Gericht bereits als sehr problematisch gesehen) und eine Nachwahl durchgeführt werden muß.
Zu Deinem 1 Absatz: Ich selbst bin vor das AG und habe Klage gegen die Firma erhoben: Grund: Der BR-Vorsitzende hatte nach der SB-Wahl 10/2006 den heeren Gedanken, sich als mein Vorgesetzer aufzuspielen. Er hat versucht mich in Urlaub zu schicken, Dienstreisen nicht zu genehmigen, Reiseabrechnungen monatelang zu verzögern und div. andere Nettigkeiten. Dies wurde nur vor dem AG in einem Guetetermin gerklärt. Durch den vorsitzenden Richter wurde bestätigt, dass dies so nicht sein kann und die Firma hat sich verpflichtet dies auch so abzustellen. Also trau Dich auch, es wird meistens hinterher besser, denn die Fronten sind geklärt.
GSBV