Erstellt am 16.03.2023 um 18:28 Uhr von Dummerhund
Wir haben in 10 Jahren in dem ich im BR war nie einer Kündigung zugestimmt
Erstellt am 16.03.2023 um 18:36 Uhr von Challenger
Auch wenn keine Gründe vorliegen, Bedenken zu äußern, ergibt sich daraus nicht zwangsläufig, dass der BR deshalb einer Kündigung zugestimmen muss, oder sollte.
Erstellt am 16.03.2023 um 18:40 Uhr von Kampfschwein
Um was für eine Kündigung handelt es sich denn ? Betriebs-, personen-, oder verhaltensbedingt ?
Erstellt am 16.03.2023 um 18:42 Uhr von Saft
Ja, denke auch so.
Allerdings konnte ich Gremium nicht überzeugen.
Verdacht . Tat. Kündigung
Erstellt am 16.03.2023 um 20:24 Uhr von celestro
"Wie findet ihr es wenn euer Gremium einer Kündigung zustimmt?
Begründung, es gibt keine Gründe Bedenken zu äußern."
Total bescheuert fände ich das. Wenn ich zustimme, dann muss ich Gründe dafür haben, zuzustimmen ... und nicht nur keine Gründe, Bedenken zu äußern.
Erstellt am 16.03.2023 um 20:49 Uhr von Moreno
Interessiert die Richter ziemlich wenig ob ein BR zustimmt oder die Zeit verstreichen lässt!
Erstellt am 17.03.2023 um 06:01 Uhr von Saft
Moin,
Gründe für Kündigung waren : wir haben Verantwortung für die restlichen Kollegen .
Der Betroffene ist kurz zur Bäckerei gefahren ohne sich abzumelden ,obwohl er Führungskraft ist.
Erstellt am 17.03.2023 um 07:09 Uhr von Thomas63
Gründe für Kündigung waren : wir haben Verantwortung für die restlichen Kollegen .
Der Betroffene ist kurz zur Bäckerei gefahren ohne sich abzumelden ,obwohl er Führungskraft ist.
Naja, da würden wir sicherlich nicht zustimmen und eher versuchen das Er mit einer Abmahnung davon kommt ausser er ist Serientäter.
Als BR sollte man sich nicht als Sheriff aufspielen...man sollte auch denen helfen die mal schwach geworden sind.
Wir haben einmal vor Ewigkeit einer Kündigung zugestimmt weil ein MA andere Bedroht hat und Gegenstände durch die Halle geschmissen hat, ohne Rücksicht auf Verluste. Der MA hat allerdings immerwieder Hilfe vom Arzt oder sonstigen Hilfskräfte abgelehnt. Irgendwann hat die Firma gekündigt. Anhand der häufigkeit der Vorfälle wäre es nur eine Frage der Zeit gewesen bis jemand schwer verletzt oder getötet worden wäre.
Erstellt am 17.03.2023 um 08:10 Uhr von seehas
Wenn ein Mitarbeiter mit Führungsverantwortung einen Arbeitszeitbetrug begeht, dann ist das keine Lappalie. Das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber ist nachhaltig gestört. Wir hätten sicherlich nachgehakt, ob als milderes Mittel bei einem Ersttäter eine Abmahnung in Frage kommt. Wenn es dazu schon eine Abmahnung gibt, dann sehe ich als Betriebsrat keinen Grund meine Zustimmung zu verweigern.
Wir in unserem Gremium sehen unsere Aufgabe nicht darin Beschäftigte vor den Konsequenzen ihres Tuns zu schützen. Wir sehen unsere Aufgabe darin willkürliche Maßnahmen zu verhindern.
Erstellt am 17.03.2023 um 08:29 Uhr von Erbsenzähler
@ Saft wie lange ist die Führungskraft da?
Also ich würde eher bedenken äußern als Zustimmen. Bei einer langen Betriebszugehörigkeit würde ich sogar widersprechen wegen Verhältnismäßigkeit.
Erstellt am 17.03.2023 um 10:06 Uhr von Muschelschubser
Wir lassen grundsätzlich die Frist verstreichen. Ich bin nun in meiner 5. Amtszeit, und da kann ich mich an keine Zustimmung zu einer Kündigung erinnern.
Entgegen des Kommentars von Moreno ist uns das tatsächlich mal von einem Arbeitsrechtler empfohlen worden, der übrigens einen sehr guten Ruf hat. Seiner Meinung nach kann es bei einer Zustimmung durch den Betriebsrat schon einen Unterschied in der Bewertung machen. Zum Beispiel dann, wenn sich eine Betriebsrat äußern soll, und seine Ausführungen im Widerspruch zum Betriebsrats-Beschluss stehen. Da kann die Bewertung schon auch mal über die banale Aussage "Fristablauf gilt als Zustimmung" hinausgehen. Es mag im Einzelfall auch mal vom Richter abhängen, wie tief er überhaupt hinterfragen will.
Erstellt am 17.03.2023 um 16:27 Uhr von Saft
Mindestens 18 Jahre ist er da.
Erstellt am 17.03.2023 um 16:32 Uhr von celestro
"Zum Beispiel dann, wenn sich eine Betriebsrat äußern soll, und seine Ausführungen im Widerspruch zum Betriebsrats-Beschluss stehen."
Das sollte eigentlich nicht möglich sein ... denn normalerweise ist der Beschluss ja das, was dem AG (bzw. Gericht) dann mitgeteilt wird.
Erstellt am 18.03.2023 um 17:30 Uhr von hashtagnoname
Grundsätzlich :
Die Kündigung ist ultima ratio (letztes Mittel). Bei Vertragspflichtverletzungen, die ihren Ursprung im Verhalten des Arbeitnehmers haben, ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer künftig sein Verhalten ändern und sich vertragsgemäß verhalten kann.
Es wäre eine Ermahnung oder schlimmstenfalls eine Abmahnung angebracht.
Ich habe in meinen 6 Jahren BR nur einer Kündigung zugestimmt.
Grund war mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz (wir reden von 30Tage und mehr). Es wurde auch auf die Abmahnungen, welche per Post verschickt wurden, nicht reagiert.
Erstellt am 20.03.2023 um 10:29 Uhr von netteannette
Wir halten es auch so wie die meisten der Vorredner hier: Wenn es keine Widerspruchsgründe gibt, lassen wir die Frist verstreichen. Wenn wir Bedenken haben, äußern wir diese schriftlich. Wir haben in den letzten ca. 15 Jahren ein einziges Mal einer Kündigung zugestimmt.