Erstellt am 12.04.2006 um 19:12 Uhr von Mona-Lisa
hallo yoli,
diese Zustimmung war sowieso für die Katz. In der Probezeit braucht der Arbeitgeber kein OK vom Betriebsrat.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 12.04.2006 um 22:28 Uhr von Ramses II
Mona-Lisa,
NACH der Probezeit braucht der AG auch kein "Ok" vom Betriebsrat, es sei denn der zu kündigende wäre mittlerweile selber einer.
Yoli,
wenn solch ein Beschluß erst einmal Außenwirkung entfaltet hat ist er nicht mehr rückgängig zu machen.
Erstellt am 13.04.2006 um 15:24 Uhr von yoli
Könnte man wenigstens versuchen, wenn man den Grund der Kündigung erfährt Widerspruch beim Arbeitgeber einzureichen, bzw. Klage beim Arbeitsgericht erheben ? Man sagte mir, dass innerhalb der Probezeit dieses vorhaben nicht ginge, aber ich habe trifftige Gründe die ich gegen die Gründe des Arbeitgebers entgegenstellen möchte, der wirft mir in der Kündigung (heute erhalten zum 28.04.06) vor Kündigung wegen verursachten Schäden in der Vergangenheit, und ich bin weis Gott nicht der einzigste, der Schäden verursacht hat.
Erstellt am 13.04.2006 um 18:05 Uhr von Kölner
Erstellt am 14.04.2006 um 00:29 Uhr von Ramses II
yoli,
dass auch andere Schäden verursachen berechtigt Dich nicht, ebenfalls Schäden zu verursachen.
Die einzige Chance die Du meines Erachtens für eine Klage vor dem Arbeitsgericht hättest wäre wenn die Anhörung des BR fehlerhaft war.
Erstellt am 14.04.2006 um 12:50 Uhr von yoli
soviel ich weiss war die in ordnung, weiss ich von einem BR