> 1x ganz klar richtige Sozialauswahl vom AG vorgenommen.
Bist Du Hellseher? Als BR würde ich die Sozialauswahl eigentlich immer anzweifeln. Fälle in denen ein AN absolut ungeeignet ist an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt zu werden sind selten genug... Insofern ist der Personenkreis der in die Sozialauswahl einzubeziehen ist eigentlich immer groß genug, das eine Sozialauswahl stattfinden muss. Und die Auswahl selbst ist so vage definiert, dass ich mir als BR selbst in "absolut klaren Fällen" diese Entscheidung nicht anmaßen möchte.
> die 2. Kollegin soll eine andere Stelle angeboten bekommen,
und hier wirds ganz heftig.
Die Definition der "betriebsbedingtheit" lautet:
Ein Arbeitsplatz muss aufgrund der unternehmerischen Entscheidung, dass die Arbeitsleistung von Arbeitnehmern im gesamten Unternehmen nicht mehr benötigt wird, endgültig wegfallen. So bald der AG irgendeinen freien Arbeitsplatz hat oder diese Entscheidung nicht unter der Maßgabe fällt, dass die Arbeitsleistung auf Dauer nicht mehr benötigt wird, ist die betriebsbedingte Kündigung NICHTIG!
Da Euer AG einem der beiden Kandidaten einen Arbeitsplatz anbietet, ist zumindest eine der beiden Kündigungen nichtig.
Welche der beiden dann evtl. doch gekündigt wird, entscheidet nicht der AG, sondern hier fällt erneut die Sozialauswahl an! Nur dann, wenn einer der beiden Kandidaten für den Arbeitsplatz absolut ungeeignet wäre, würde keine Sozialauswahl anfallen und damit könnte der AG diese Entscheidung fällen, aber auch hier: Siehe oben.
> Kann der AG, wenn sie ablehnt, ihr kündigen ohne Sozialauswahl oder greift die trotzdem?
Natürlich greift die Sozialauswahl. Der AG kann sich aus der nicht herausstehlen, indem er mit einer Änderungskündigung einen AN auswählt....
Was passiert, wenn der AN den Posten nicht annimmt, darauf will ich nicht eingehen. In der Situation gibt es so viele Fallgestaltungen, dass ich hier zehn Seiten schreiben könnte. Das sollen dann die Gerichte klären.
Hint: Wenn er einen der beiden auf den freien Arbeitsplatz versetzt, wen muß der AG dann versetzen, wen kündigen, was passiert wenn die Sozialauswahl falsch war und dummerweise dann den versetzen AN treffen würde? Was wenn die Sozialauswahl einen ganz anderen AN trifft (dann muss der AG den dann nicht zu kündigenden AN ja auf DIESEN Platz versetzen!) ? etc. etc.
So lange der AG noch einen zu besetzenden Arbeitsplatz hat wird das ein Ding ohne Ende... Wenn alle betroffenen gerichtlich gegen die auszusprechenden Kündigungen vorgehen wird das spassig...