Erstellt am 25.10.2018 um 20:26 Uhr von nicoline
Der Einfachheit halber schreibe ich nur in der männlichen Form.
Es gibt nur EINEN Betriebsratsvorsitzenden und dieser hat einen Stellvertreter. Kommt es zur Abwahl des BRV, übernimmt der Stellvertreter solange die Funktion des BRV, bis ein neuer gewählt ist. Er rückt nicht automatisch und dauerhaft in diese Funktion.nach
Erstellt am 25.10.2018 um 22:36 Uhr von celestro
Wobei eine "Abwahl" eigentlich unsinnig ist. Wenn man einen anderen BRV haben will, wählt man halt einen anderen. Man wählt aber den BRV nicht ab, weil der BR dann keinen mehr hat. Sondern wie gesagt "direkt" einen anderen.
Erstellt am 26.10.2018 um 09:24 Uhr von nicoline
Wohl wahr, aber der Rest der Welt empfindet das wohl als Abwahl. ?
Erstellt am 26.10.2018 um 09:25 Uhr von celestro
"wenn der Betriebsratvorsitzender abgewählt wird. Rückt der 2 Bezriebsratvorsitzender doch nach."
nachrücken kann der aber nur, wenn man keinen anderen BRV gewählt hat. ;-)))
Erstellt am 26.10.2018 um 09:31 Uhr von nicoline
Nein, nachrücken kann der überhaupt nicht, weil es ihn gar nicht gibt. ?