Erstellt am 23.11.2017 um 12:23 Uhr von WillsWissen
Sie soll nicht eingeführt werden, sondern wird angeboten!
Du schreibst "freiwillig und privates Handy".
Was seht Ihr dort als Mitbestimmungspflichtig?
Erstellt am 23.11.2017 um 14:23 Uhr von outofmemory
Ich würde es ganz klar bejahen:
Es dürften zur Anwendung kommen §87 Abs.1 1 und 7 sowie § 80 Abs.1 1
Erstellt am 24.11.2017 um 04:27 Uhr von BRHamburg
Schon weil über die App auch der Schichtplan und evtl auch Änderungen verbreitet werden sehe ich hier eine Mitbestimmung. Bin ich z.B verpflichtet auf eine Änderung des Schichtplans zu reagieren wenn ich diese App nutze? Wer darf überhaupt für das Unternehmen relevante Sachen verbreiten? Es gibt also einige Punkte die man klären sollte.